Artikel 1 VO (EU) 2024/1487
Gegenstand
Mit dieser Verordnung wird Folgendes festgelegt:
- a)
- das Arbeitsprogramm für die schrittweise Überprüfung der am 19. Juni 2024 bereits in Pflanzenschutzmitteln verwendeten Safener und Synergisten und die Verfahren im Zusammenhang mit diesem Programm;
- b)
- die Datenanforderungen, die ein Antrag auf Genehmigung eines Safeners oder Synergisten erfüllen muss.
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