ANHANG VO (EU) 2024/1611
Der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 wird wie folgt geändert:
- 1.
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In Tabelle 1 (Zugelassene neuartige Lebensmittel) wird folgender Eintrag eingefügt:
Zugelassenes neuartiges Lebensmittel Bedingungen, unter denen das neuartige Lebensmittel verwendet werden darf zusätzliche spezifische Kennzeichnungsvorschriften sonstige Anforderungen Datenschutz Isomaltulose-pulver Spezifizierte Lebensmittelkategorie Höchstgehalte - 1.
- Die Bezeichnung des neuartigen Lebensmittels, die in der Kennzeichnung des jeweiligen Lebensmittels anzugeben ist, lautet „Isomaltulosepulver” .
- 2.
- Zusätzlich zu der Bezeichnung des neuartigen Lebensmittels ist in der Kennzeichnung der Hinweis anzubringen „Isomaltulose ist eine Glucose- und Fructosequelle” .
Alle Lebensmittel, ausgenommen Lebensmittel und Getränke, die speziell für Säuglinge und Kleinkinder bestimmt sind - 2.
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In Tabelle 2 (Spezifikationen) wird folgender Eintrag eingefügt:
Zugelassenes neuartiges Lebensmittel Spezifikation Isomaltulosepulver Beschreibung/Definition:
Das neuartige Lebensmittel Isomaltulosepulver wird im Rahmen eines mikrobiologischen Verfahrens unter Verwendung von Serratia plymuthica aus Sucrose hergestellt. Bei der Trockenmasse handelt es sich um eine Mischung aus Mono- und Disacchariden, die hauptsächlich aus Isomaltulose (≥ 75 %) und Trehalulose (≤ 13 %) sowie — in geringerem Maße — aus Glucose, Fructose, Sucrose und Oligosacchariden (Spuren) besteht.
Merkmale/Zusammensetzung:
Isomaltulose (% in der Trockenmasse): ≥ 75
Trehalulose (% in der Trockenmasse): ≤ 13
Glucose (% in der Trockenmasse): ≤ 3
Fructose (% in der Trockenmasse): ≤ 4
Sucrose (% in der Trockenmasse): ≤ 5
Feuchtigkeit (%): ≤ 7
Asche (%): ≤ 0,05
Protein (%): < 0,1
Chemische Identität von Isomaltulose:
Chemische Bezeichnung (IUPAC): α-D-Glucopyranosyl-(1→6)-D-fructofuranose
Gebräuchliche Bezeichnung: Isomaltulose
CAS-Nummer: 13718-94-0
Chemische Formel: C12H22O11
Molmasse: 342,30 g/mol
Chemische Identität von Trehalulose:
Chemische Bezeichnung (IUPAC): α-D-Glucopyranosyl-(1→1)-D-fructofuranose
Gebräuchliche Bezeichnung: Trehalulose
CAS-Nummer: 51411-23-5
Chemische Formel: C12H22O11
Molmasse: 342,30 g/mol
Schwermetalle:
Blei (mg/kg): ≤ 0,1
Mikrobiologische Kriterien:
Gesamtzahl der aeroben Bakterien: < 100 KBE/g
Hefen und Schimmelpilze insgesamt: < 100 KBE/g
E. coli: < 10 KBE/g
Enterobakterien: < 100 KBE/g
Salmonella: in 25 g nicht nachweisbar
KBE: koloniebildende Einheiten
TM: Trockenmasse
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