ANHANG VO (EU) 2024/1611

Der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 wird wie folgt geändert:

1.
In Tabelle 1 (Zugelassene neuartige Lebensmittel) wird folgender Eintrag eingefügt:

Zugelassenes neuartiges Lebensmittel Bedingungen, unter denen das neuartige Lebensmittel verwendet werden darf zusätzliche spezifische Kennzeichnungsvorschriften sonstige Anforderungen Datenschutz
Isomaltulose-pulver Spezifizierte Lebensmittelkategorie Höchstgehalte
1.
Die Bezeichnung des neuartigen Lebensmittels, die in der Kennzeichnung des jeweiligen Lebensmittels anzugeben ist, lautet „Isomaltulosepulver” .
2.
Zusätzlich zu der Bezeichnung des neuartigen Lebensmittels ist in der Kennzeichnung der Hinweis anzubringen „Isomaltulose ist eine Glucose- und Fructosequelle” .
Alle Lebensmittel, ausgenommen Lebensmittel und Getränke, die speziell für Säuglinge und Kleinkinder bestimmt sind

2.
In Tabelle 2 (Spezifikationen) wird folgender Eintrag eingefügt:

Zugelassenes neuartiges Lebensmittel Spezifikation
Isomaltulosepulver

Beschreibung/Definition:

Das neuartige Lebensmittel Isomaltulosepulver wird im Rahmen eines mikrobiologischen Verfahrens unter Verwendung von Serratia plymuthica aus Sucrose hergestellt. Bei der Trockenmasse handelt es sich um eine Mischung aus Mono- und Disacchariden, die hauptsächlich aus Isomaltulose (≥ 75 %) und Trehalulose (≤ 13 %) sowie — in geringerem Maße — aus Glucose, Fructose, Sucrose und Oligosacchariden (Spuren) besteht.

Merkmale/Zusammensetzung:

Isomaltulose (% in der Trockenmasse): ≥ 75

Trehalulose (% in der Trockenmasse): ≤ 13

Glucose (% in der Trockenmasse): ≤ 3

Fructose (% in der Trockenmasse): ≤ 4

Sucrose (% in der Trockenmasse): ≤ 5

Feuchtigkeit (%): ≤ 7

Asche (%): ≤ 0,05

Protein (%): < 0,1

Chemische Identität von Isomaltulose:

Chemische Bezeichnung (IUPAC): α-D-Glucopyranosyl-(1→6)-D-fructofuranose

Gebräuchliche Bezeichnung: Isomaltulose

CAS-Nummer: 13718-94-0

Chemische Formel: C12H22O11

Molmasse: 342,30 g/mol

Chemische Identität von Trehalulose:

Chemische Bezeichnung (IUPAC): α-D-Glucopyranosyl-(1→1)-D-fructofuranose

Gebräuchliche Bezeichnung: Trehalulose

CAS-Nummer: 51411-23-5

Chemische Formel: C12H22O11

Molmasse: 342,30 g/mol

Schwermetalle:

Blei (mg/kg): ≤ 0,1

Mikrobiologische Kriterien:

Gesamtzahl der aeroben Bakterien: < 100 KBE/g

Hefen und Schimmelpilze insgesamt: < 100 KBE/g

E. coli: < 10 KBE/g

Enterobakterien: < 100 KBE/g

Salmonella: in 25 g nicht nachweisbar

KBE: koloniebildende Einheiten

TM: Trockenmasse

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