Artikel 39 VO (EU) 2024/1679
Zusätzliche Prioritäten für den Aufbau der Infrastruktur für multimodalen Verkehr
Bei der Förderung von Vorhaben von gemeinsamem Interesse in Bezug auf die Infrastruktur für multimodalen Verkehr wird in Ergänzung zu den allgemeinen Prioritäten nach den Artikeln 12 und 13 Folgendes berücksichtigt:
- a)
- der Erleichterung der Verbindungen zwischen den verschiedenen Verkehrsträgern;
- b)
- der Beseitigung der hauptsächlichen technischen und administrativen Hindernisse, die einem multimodalen Verkehr entgegenstehen, unter anderem durch die Einführung von eFTI;
- c)
- der Entwicklung eines reibungslosen Informationsflusses, der Verkehrsdienste im gesamten transeuropäischen Verkehrssystem ermöglicht;
- d)
- der Erleichterung der Interoperabilität für den Datenaustausch, den Zugang zu Daten und die Weiterverwendung von Daten innerhalb und zwischen den Verkehrsträgern;
- e)
- gegebenenfalls der Förderung dessen, dass Gleisanschlüsse und multimodale Güterterminals im Transeuropäischen Verkehrsnetz die Abfertigung von Zügen mit einer Länge von 740 m ohne Rangieren ermöglichen;
- f)
- dem Ausbau und der Elektrifizierung von Abfahrts- und Ankunftsgleisen, Anpassungen der Signalgebungssysteme und Verbesserungen der Gleiskonfiguration;
- g)
- gegebenenfalls der Förderung der Umstellung der Gleisanschlüsse auf die europäische Regelspurweite von 1435 mm und
- h)
- der Förderung von Infrastruktur für multimodalen Verkehr, die eine wirksame Verlagerung auf nachhaltige Verkehrsträger ermöglicht.
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