Artikel 7 VO (EU) 2024/1679
Europäische Verkehrskorridore
Die Europäischen Verkehrskorridore umfassen die Teile des Kernnetzes oder des erweiterten Kernnetzes, die von höchster strategischer Bedeutung für die Entwicklung nachhaltiger und multimodaler Güter- und Personenverkehrsströme in Europa und für die Entwicklung interoperabler, hochwertiger Infrastruktur und Betriebsleistung sind.
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