ANHANG VI VO (EU) 2024/1679
ÄNDERUNG DER VERORDNUNG (EU) 2021/1153
Teil III des Anhangs der Verordnung (EU) 2021/1153 wird wie folgt geändert:
- 1.
- Die Überschrift erhält folgende Fassung:
„GRENZÜBERSCHREITENDE UND FEHLENDE VERBINDUNGEN”
- 2.
- Nummer 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Überschrift erhält folgende Fassung:
„Indikative Listen vorermittelter grenzüberschreitender Verbindungen und fehlender Verbindungen”
- b)
- Die erste Zeile mit der Überschrift Kernnetzkorridor „Atlantik” und die zweite Zeile, in der die entsprechende Strecke aufgeführt ist, werden gestrichen.
- c)
- Die fünfte Zeile mit der Überschrift Kernnetzkorridor „Ostsee — Adria” und die sechste Zeile, in der die entsprechende Strecke aufgeführt ist, werden gestrichen.
- d)
- Die neunte Zeile mit der Überschrift Kernnetzkorridor „Mittelmeer” und die zehnte Zeile, in der die entsprechende Strecke aufgeführt ist, werden gestrichen.
- e)
- Die dreizehnte Zeile mit der Überschrift Kernnetzkorridor „Nordsee — Ostsee” und die vierzehnte Zeile, in der die entsprechende Strecke aufgeführt ist, werden gestrichen.
- f)
- Die siebzehnte Zeile mit der Überschrift Kernnetzkorridor „Nordsee — Mittelmeer” und die achtzehnte Zeile, in der die entsprechende Strecke aufgeführt ist, werden gestrichen.
- g)
- Die einundzwanzigste Zeile mit der Überschrift Kernnetzkorridor „Orient/Östliches Mittelmeer” und die zweiundzwanzigste Zeile, in der die entsprechende Strecke aufgeführt ist, werden gestrichen.
- h)
- Die fünfundzwanzigste Zeile mit der Überschrift Kernnetzkorridor „Rhein — Alpen” und die sechsundzwanzigste Zeile, in der die entsprechende Strecke aufgeführt ist, werden gestrichen.
- i)
- Die dreißigste Zeile mit der Überschrift Kernnetzkorridor „Rhein — Donau” und die einunddreißigste Zeile, in der die entsprechende Strecke aufgeführt ist, werden gestrichen.
- j)
- Die fünfunddreißigste Zeile mit der Überschrift Kernnetzkorridor „Skandinavien — Mittelmeer” und die sechsunddreißigste Zeile, in der die entsprechende Strecke aufgeführt ist, werden gestrichen.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.