Artikel 2 VO (EU) 2024/1681
Die Entscheidung 2000/367/EG wird aufgehoben.
Bezugnahmen auf die Entscheidung 2000/367/EG gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.