ANHANG IX VO (EU) 2024/1689
Bezüglich Tests unter Realbedingungen gemäß Artikel 60 bei der Registrierung von in Anhang III aufgeführten Hochrisiko-KI-Systemen bereitzustellende Informationen
ANHANG VIIIANHANG X Rechtsvorschriften der Union über IT-Großsysteme im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
Bezüglich Tests unter Realbedingungen, die gemäß Artikel 60 zu registrieren sind, werden folgende Informationen bereitgestellt und danach auf dem aktuellen Stand gehalten:
- 1.
- eine unionsweit einmalige Identifizierungsnummer des Tests unter Realbedingungen;
- 2.
- der Name und die Kontaktdaten des Anbieters oder zukünftigen Anbieters und der Betreiber, die an dem Test unter Realbedingungen teilgenommen haben;
- 3.
- eine kurze Beschreibung des KI-Systems, seine Zweckbestimmung und sonstige zu seiner Identifizierung erforderliche Informationen;
- 4.
- eine Übersicht über die Hauptmerkmale des Plans für den Test unter Realbedingungen;
- 5.
- Informationen über die Aussetzung oder den Abbruch des Tests unter Realbedingungen.
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