Artikel 5 VO (EU) 2024/1774
Verfahren für das Management von IKT-Assets
(1) Die Finanzunternehmen entwickeln, dokumentieren und implementieren ein Verfahren für das Management von IKT-Assets.
(2) In dem in Absatz 1 genannten Verfahren für das Management von IKT-Assets werden die Kriterien festgelegt, nach denen die Bewertung der Kritikalität von Informationsassets und IKT-Assets, die Unternehmensfunktionen unterstützen, vorgenommen wird. Bei dieser Bewertung wird Folgendes berücksichtigt:
- a)
- das IKT-Risiko im Zusammenhang mit diesen Unternehmensfunktionen und deren Abhängigkeit von den Informationsassets oder IKT-Assets;
- b)
- mögliche Auswirkungen des Verlusts der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit solcher Informationsassets und IKT-Assets auf die Geschäftsprozesse und -tätigkeiten der Finanzunternehmen.
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