Artikel 20 VO (EU) 2024/1781

Sachverständigengruppe der Mitgliedstaaten

Die Kommission setzt als Untergruppe des Ökodesign-Forums eine Sachverständigengruppe der Mitgliedstaaten ein, die sich aus von den Mitgliedstaaten benannten Sachverständigen zusammensetzt.

Diese Sachverständigen leisten insbesondere Beiträge in folgender Form:

a)
Ausarbeitung von Ökodesign-Anforderungen,
b)
Beurteilung von Selbstregulierungsmaßnahmen,
c)
Austausch von Informationen und bewährten Verfahren in Bezug auf Maßnahmen zur Verbesserung der Einhaltung dieser Verordnung,
d)
Festlegung von Prioritäten in Bezug auf unverkaufte Verbraucherprodukte, für welche die Einführung eines Verbots der Vernichtung durch die Wirtschaftsakteure gemäß Artikel 18 Absatz 3 in Betracht zu ziehen ist, insbesondere elektrische und elektronische Geräte, bei der erstmaligen Ermittlung dieser unverkauften Verbraucherprodukte.

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