Artikel 20 VO (EU) 2024/1781
Sachverständigengruppe der Mitgliedstaaten
Die Kommission setzt als Untergruppe des Ökodesign-Forums eine Sachverständigengruppe der Mitgliedstaaten ein, die sich aus von den Mitgliedstaaten benannten Sachverständigen zusammensetzt.
Diese Sachverständigen leisten insbesondere Beiträge in folgender Form:
- a)
- Ausarbeitung von Ökodesign-Anforderungen,
- b)
- Beurteilung von Selbstregulierungsmaßnahmen,
- c)
- Austausch von Informationen und bewährten Verfahren in Bezug auf Maßnahmen zur Verbesserung der Einhaltung dieser Verordnung,
- d)
- Festlegung von Prioritäten in Bezug auf unverkaufte Verbraucherprodukte, für welche die Einführung eines Verbots der Vernichtung durch die Wirtschaftsakteure gemäß Artikel 18 Absatz 3 in Betracht zu ziehen ist, insbesondere elektrische und elektronische Geräte, bei der erstmaligen Ermittlung dieser unverkauften Verbraucherprodukte.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.