Artikel 26 VO (EU) 2024/1781
Konsolidierte Information zu unverkauften Verbraucherprodukten
Die Kommission veröffentlicht spätestens am 19. Juli 2027 und danach alle 36 Monate auf ihrer Website konsolidierte Informationen über die Vernichtung unverkaufter Verbraucherprodukte und macht dabei folgende Angaben:
- a)
- Verbreitung der Vernichtung bestimmter Gruppen unverkaufter Verbraucherprodukte pro Jahr auf der Grundlage der von den Wirtschaftsteilnehmern gemäß Artikel 24 Absatz 1 offengelegten Informationen;
- b)
- relative Umweltauswirkungen der Vernichtung unverkaufter Verbraucherprodukte je Produktgruppe.
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