VO (EU) 2024/1789
Änderung des Beschlusses (EU) 2017/684
Die im Beschluss (EU) 2017/684 in Bezug auf Erdgas festgelegten Notifizierungspflichten hinsichtlich zwischenstaatlicher Abkommen im Energiebereich sind so auszulegen, dass sie auch für zwischenstaatliche Abkommen in Bezug auf Wasserstoff, einschließlich Wasserstoffverbindungen wie Ammoniak und flüssiger organischer Wasserstoffträger, gelten.
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