VO (EU) 2024/1789

Handel mit Kapazitätsrechten

Jeder Betreiber von Fernleitungsnetzen, Erdgasspeicheranlagen, LNG-Anlagen, Wasserstofffernleitungsnetzen, Wasserstoffterminals und Wasserstoffspeicheranlagen ergreift angemessene Maßnahmen, damit Kapazitätsrechte frei gehandelt werden können und dieser Handel auf transparente und nichtdiskriminierende Weise erleichtert wird. Jeder dieser Betreiber entwickelt harmonisierte Verträge und entsprechende Verfahren für den Transport, LNG-Anlagen, Wasserstoffterminals und Erdgas- und Wasserstoffspeicheranlagen auf dem Primärmarkt, um den sekundären Kapazitätshandel zu erleichtern, und erkennt den Transfer primärer Kapazitätsrechte an, sofern dieser durch die Netzbenutzer mitgeteilt wurde.

Die harmonisierten Verträge und Verfahren werden den Regulierungsbehörden mitgeteilt.

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