VO (EU) 2024/1789
Organisation von ENTSO (Gas)
(1) Auf eigene Initiative oder auf begründeten Antrag der Kommission oder von ACER veröffentlicht ENTSO (Gas) jegliche Entwürfe von Änderungen seiner Satzung, der Liste der Mitglieder oder der Geschäftsordnung, einschließlich der Verfahrensvorschriften für die Konsultation anderer Akteure, und übermittelt diese der Kommission und ACER.
(2) Binnen vier Monaten nach Eingang der in Absatz 1 genannten Unterlagen übermittelt ACER nach einer förmlichen Konsultation der Organisationen, die alle Interessenträger — insbesondere die Netzbenutzer und Kunden — vertreten, der Kommission eine Stellungnahme zum Entwurf der Änderung der Satzung, zur Mitgliederliste und zur Geschäftsordnung von ENTSO (Gas).
(3) Binnen drei Monaten nach Eingang der in Absatz 2 genannten Stellungnahme von ACER gibt die Kommission unter Berücksichtigung dieser Stellungnahme eine Stellungnahme zum Entwurf der Änderung der Satzung, zur Mitgliederliste und zur Geschäftsordnung von ENTSO (Gas) ab.
(4) Binnen drei Monaten nach Eingang der befürwortenden Stellungnahme der Kommission verabschiedet und veröffentlicht ENTSO (Gas) seine überarbeitete Satzung, Mitgliederliste und Geschäftsordnung.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.