VO (EU) 2024/1789
Regionale Zusammenarbeit der Wasserstofffernleitungsnetzbetreiber
(1) Die Wasserstofffernleitungsnetzbetreiber etablieren innerhalb von ENNOH eine regionale Zusammenarbeit, um zu den in Artikel 59 genannten Aufgaben beizutragen.
(2) Die Wasserstofffernleitungsnetzbetreiber unterstützen betriebliche Regelungen, um eine optimale Verwaltung des Netzes sicherzustellen, und sorgen für die Interoperabilität des Wasserstoffverbundnetzes in der Union, um die kommerzielle und betriebliche Zusammenarbeit zwischen benachbarten Wasserstofffernleitungsnetzbetreibern zu fördern.
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