VO (EU) 2024/1789

Regulierungsbehörden

Bei der Wahrnehmung ihrer Pflichten und der Ausübung ihrer Befugnisse aufgrund dieser Verordnung gewährleisten die Regulierungsbehörden die Einhaltung dieser Verordnung und der gemäß den Artikeln 70 bis 74 angenommenen Netzkodizes und Leitlinien.

Gegebenenfalls arbeiten sie untereinander, mit der Kommission und mit ACER gemäß Kapitel V der Richtlinie (EU) 2024/1788 zusammen.

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