VO (EU) 2024/1789

Überprüfung und Berichterstattung

(1) Die Kommission überprüft diese Verordnung bis zum 31. Dezember 2030 und legt dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht vor, der gegebenenfalls von Gesetzgebungsvorschlägen begleitet wird.

(2) Bis zum 5. August 2029 kann die Kommission einen Bericht erstellen, in dem sie bewertet, wie eine stärkere Netzintegration ermöglicht und weitere Synergien im Wasserstoff-, Strom- und Erdgassektor genutzt werden können, wobei auch die Möglichkeit einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen ENTSO (Strom), ENTSO (Gas) und ENNOH oder deren Integration geprüft wird. Diesem Bericht werden gegebenenfalls Gesetzgebungsvorschläge beigefügt.

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