VO (EU) 2024/1789
Verteilernetzbetreiber betreffende Transparenzanforderungen
Sind Verteilernetzbetreiber für das Management der Gasqualität in ihren Netzen verantwortlich, so veröffentlichen sie gemäß den Artikeln 16 und 17 der Verordnung (EU) 2015/703 detaillierte Informationen zur Qualität des in ihren Netzen transportierten Erdgases, die Auswirkungen auf Netznutzer haben könnte.
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