ANHANG V VO (EU) 2024/1834

UNVERBINDLICHE REFERENZWERTE

Die Höchstwerte beziehen sich auf den erreichbaren Effizienzgrad N (Formeln für die Mindesteffizienz sind in Anhang II aufgeführt) mit sauberer Luft und ohne Raum- und/oder Geräuschbeschränkungen. Die Mindestwerte beziehen sich auf kontaminierte Luft (mit einer gewissen Staubbelastung) sowie auf Raum-, Geräusch- und/oder andere Betriebsbeschränkungen bis zur Grenze dessen, was im Einklang mit den Ausnahmen gemäß Artikel 1 noch in den Anwendungsbereich fällt.

Tabelle 4

Unverbindliche Referenzwerte für Ventilatoren

Ventilatortyp Messkategorie Druck

N

min.

N

max.

Axialventilatoren A, C statisch 50 75
B, D gesamt 64 85
vorwärts gekrümmte Ventilatoren, < 5 kW, und rückwärts geneigte Ventilatoren A, C statisch 52 65
B, D gesamt 57 70
vorwärts gekrümmte Ventilatoren, ≥ 5 kW, und rückwärts gekrümmte Ventilatoren A, C statisch 64 80
B, D gesamt 67 85
Halbaxialventilatoren A, C statisch 57 + 7• (α –45) / 25 77
B, D gesamt 67 85
Strahlventilatoren E 50 60
Querstromventilatoren: Effizienz von 21 %.

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