ANHANG IV VO (EU) 2024/1991
LISTE DER BIODIVERSITÄTSINDIKATOREN FÜR LANDWIRTSCHAFTLICHE ÖKOSYSTEME GEMÄẞ ARTIKEL 11 ABSATZ 2
| Indikator | Beschreibung, Einheit und Methodik für die Festlegung und Überwachung des Indikators |
|---|---|
| Index der Grünlandschmetterlinge |
Beschreibung: Dieser Indikator setzt sich aus Arten zusammen, die als charakteristisch für europäisches Grünland gelten, in weiten Teilen Europas verbreitet sind und unter die Mehrzahl der Beobachtungsprogramme für Schmetterlinge fallen. Er beruht auf dem geometrischen Mittel der Entwicklungen von Arten. Einheit: Index. Methodik: wie von Butterfly Conservation Europe entwickelt und angewandt (Van Swaay, C.A.M, Assessing Butterflies in Europe — Butterfly Indicators 1990-2018, Technical report, Butterfly Conservation Europe, 2020). |
| Vorrat an organischem Kohlenstoff in mineralischen Ackerböden |
Beschreibung: Dieser Indikator beschreibt den Vorrat an organischem Kohlenstoff in mineralischen Ackerböden in einer Tiefe von 0 bis 30 cm. Einheit: Tonnen organischer Kohlenstoff/ha Methodik: wie in Anhang V der Verordnung (EU) 2018/1999 im Einklang mit den IPCC-Leitlinien für nationale Treibhausgasinventare von 2006 beschrieben und durch die Flächenstichprobenerhebung über die Bodennutzung/-bedeckung (LUCAS) gestützt (Jones A. et al., LUCAS Soil 2022, Technischer Bericht der JRC, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2021). |
| Anteil der landwirtschaftlichen Flächen mit Landschaftselementen mit großer Vielfalt |
Beschreibung: Landschaftselemente mit großer Vielfalt, wie etwa Pufferstreifen, Hecken, Einzelbäume oder Baumgruppen, Baumreihen, Feldraine, Kleinflächen, Gräben, Wasserläufe, kleine Feuchtgebiete, Terrassen, Steinhaufen, Steinmauern, kleine Teiche und Kulturobjekte, sind Elemente einer dauerhaften natürlichen oder naturnahen Vegetation in einem landwirtschaftlichen Kontext, die Ökosystemdienstleistungen erbringen und die biologische Vielfalt unterstützen. Dazu müssen die Landschaftselemente möglichst wenig nachteiligen äußeren Störungen ausgesetzt sein, um sichere Lebensräume für verschiedene Taxa zu schaffen und somit folgende Bedingungen zu erfüllen:
Brachliegende Flächen, einschließlich vorübergehend brachliegender Flächen, können als Landschaftselemente mit großer Vielfalt angesehen werden, wenn sie die in Absatz 2 Buchstaben a und b genannten Kriterien erfüllen. Produktive Bäume, die Teil nachhaltiger Agroforstsysteme sind, oder Bäume in extensiv genutzten alten Obstgärten auf Grünland und produktive Elemente in […] Hecken können ebenfalls als Landschaftselemente mit großer Vielfalt angesehen werden, wenn sie das in Absatz 2 Buchstabe b genannte Kriterium erfüllen und wenn die Ernte nur zu Zeiten erfolgt, in denen die große biologische Vielfalt nicht gefährdet wird. Einheit: Prozent (Anteil der landwirtschaftlich genutzten Flächen) Methodik: wie im Rahmen von Indikator I.21 gemäß Anhang I der Verordnung (EU) 2021/2115 entwickelt und aufbauend auf der jüngsten aktualisierten Fassung der LUCAS-Erhebung für Landschaftselemente (Ballin M. et al., Redesign sample for Land Use/Cover Area frame Survey (LUCAS), Eurostat 2018) und für brachliegende Flächen (Farm Structure, Reference Metadata in Single Integrated Metadata Structure, Online-Veröffentlichung, Eurostat) und gegebenenfalls für Landschaftselemente mit großer Vielfalt, die nicht von der oben genannten Methodik erfasst werden, gemäß einer Methodik, die von den Mitgliedstaaten gemäß Artikel 14 Absatz 7 der vorliegenden Verordnung entwickelt wurde. Die LUCAS-Methodik wird regelmäßig aktualisiert, um die Zuverlässigkeit der Daten zu erhöhen, die in der Union und auf nationaler Ebene von den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung ihrer nationalen Wiederherstellungspläne verwendet werden. |
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