ANHANG VII VO (EU) 2024/1991
LISTE VON BEISPIELEN FÜR WIEDERHERSTELLUNGSMAẞNAHMEN GEMÄẞ ARTIKEL 14 ABSATZ 16
- (1)
- Wiederherstellung von Feuchtgebieten durch Wiedervernässung entwässerter Moorböden, Entfernung von Entwässerungsstrukturen für Moorböden oder Entfernung von Entwässerungspoldern und Aufgabe des Torfabbaus.
- (2)
- Verbesserung der hydrologischen Bedingungen durch Steigerung der Quantität, Qualität und Dynamik von Oberflächengewässern sowie der Grundwasserspiegel in natürlichen und naturnahen Ökosystemen.
- (3)
- Entfernung unerwünschter Verbuschung oder nicht heimischer Pflanzen auf Grasland, in Feuchtgebieten, in Wäldern und auf Flächen mit spärlicher Vegetation.
- (4)
- Anwendung von Paludikultur.
- (5)
- Wiederherstellung von Flussmäandern und Wiederanbindung von künstlich abgeschnittenen Mäandern oder Altwassern.
- (6)
- Entfernung longitudinaler und lateraler Hindernisse wie Deiche und Dämme, Förderung der Flussdynamik und Wiederherstellung frei fließender Flussabschnitte.
- (7)
- Renaturierung von Flussbetten, Seen und Niederungsfließgewässern, beispielsweise durch Entfernung künstlicher Flussbettbefestigungen, Optimierung der Substratzusammensetzung, Verbesserung oder Ausbau der Lebensraumfläche.
- (8)
- Wiederherstellung natürlicher Sedimentierungsprozesse.
- (9)
- Schaffung von Uferzonen wie Auwälder, Pufferstreifen, Wiesen oder Weiden.
- (10)
- Stärkung ökologischer Elemente in Wäldern, wie etwa große, alte und sterbende Bäume (Habitatbäume), und Erhöhung der Menge liegenden und stehenden Totholzes.
- (11)
- Hinarbeiten auf eine diversifizierte Waldstruktur in Bezug auf beispielsweise Artenzusammensetzung und Alter, Ermöglichen einer natürlichen Regenerierung und Sukzession von Baumarten.
- (12)
- Unterstützung der Ausbreitung von Herkünften und Arten, wenn dies aufgrund des Klimawandels erforderlich ist.
- (13)
- Stärkung der Vielfalt der Wälder durch die Wiederherstellung von Mosaiken anderer Lebensräume als Wäldern, wie beispielsweise offener Grasland- oder Heideflächen, Teiche oder Felsgebiete.
- (14)
- Anwendung von „naturbasierten” forstwirtschaftlichen oder „Dauerwald” -Ansätzen; Einführung heimischer Baumarten.
- (15)
- Förderung der Entstehung heimischer Altwälder und reifer Bestände (z. B. durch Aufgabe der Holzernte oder durch aktive Bewirtschaftung mit Begünstigung der Entwicklung selbstregulierender Funktionen und geeigneter Widerstandsfähigkeit).
- (16)
- Einführung von Landschaftselementen mit großer Vielfalt auf Ackerflächen und intensiv bewirtschaftetem Grünland, wie Pufferstreifen, Feldränder mit heimischen Blühpflanzen, Hecken, Bäume, kleine Wälder, Trockenmauern, Teiche, ökologische Korridore, „Trittsteine” usw.
- (17)
- Vergrößerung der landwirtschaftlichen Fläche mit agrarökologischen Bewirtschaftungsmethoden wie ökologischer/biologischer Landwirtschaft oder Agroforstwirtschaft, Mischkulturen und Fruchtfolge, integriertem Pflanzenschutz und integriertem Nährstoffmanagement.
- (18)
- Gegebenenfalls Verringerung der Weideintensität oder Mahd auf Grünland oder Wiederherstellung der extensiven Beweidung mit Nutztieren sowie extensiver Mahd, wo diese aufgegeben wurden.
- (19)
- Einstellung oder Verringerung des Einsatzes chemischer Pestizide sowie chemischer und tierischer Düngemittel.
- (20)
- Einstellung des Pflügens von Grünland und des Einbringens von Samen ertragreicher Gräser.
- (21)
- Entfernung von Bepflanzungen ehemals dynamischer Binnendünensysteme zur Wiederherstellung einer natürlichen Winddynamik zugunsten offener Lebensräume.
- (22)
- Verbesserung der Vernetzung zwischen Lebensräumen zur Förderung der Entwicklung von Artenpopulationen sowie zur Ermöglichung eines ausreichenden individuellen und genetischen Austauschs sowie der Migration von Arten und ihrer Anpassung an den Klimawandel.
- (23)
- Förderung der Entwicklung einer eigenen natürlichen Dynamik durch Ökosysteme, zum Beispiel durch die Aufgabe der Holzernte und die Stärkung von Naturbeschaffenheit und Wildnis.
- (24)
- Entfernung und Bekämpfung invasiver gebietsfremder Arten sowie Verhinderung oder Minimierung der Einbringung neuer Arten.
- (25)
- Minimierung der negativen Auswirkungen der Fischerei auf das Meeresökosystem, beispielsweise durch die Verwendung von Fanggeräten mit geringeren Auswirkungen auf den Meeresboden.
- (26)
- Wiederherstellung wichtiger Laich- und Aufwuchsgebiete von Fischen.
- (27)
- Bereitstellung von Strukturen oder Substraten zur Förderung der Wiederkehr von Meereslebewesen zur Unterstützung der Wiederherstellung von Korallen-, Austern- oder Steinriffen.
- (28)
- Wiederherstellung von Seegraswiesen und Tangwäldern durch die aktive Stabilisierung des Meeresgrunds sowie die Verringerung und, sofern möglich, Beseitigung von Belastungen, oder durch eine aktive Vermehrung und Anpflanzung.
- (29)
- Wiederherstellung oder Verbesserung des Zustands von Populationen charakteristischer heimischer Arten, die von entscheidender Bedeutung für die Ökologie von Meereslebensräumen sind, durch passive oder aktive Wiederherstellungsmaßnahmen, z. B. Einführung von Jungtieren.
- (30)
- Verminderung verschiedener Formen der Meeresverschmutzung wie Nährstoffbelastung, Lärmbelastung und Kunststoffabfälle.
- (31)
- Vergrößerung von städtischen Grünflächen mit ökologischen Elementen in städtischen Gebieten wie Parks, Bäumen und Waldflächen […], grünen Dächern, Wildblumenwiesen, Gärten, Gartenbau innerhalb der Stadtgrenzen, Alleen, städtischen Wiesen und Hecken, Teichen und Wasserläufen, unter Berücksichtigung unter anderem der Vielfalt der Arten, heimischer Arten, der örtlichen Gegebenheiten und der Resilienz gegenüber dem Klimawandel.
- (32)
- Beendigung, Verminderung oder Sanierung von Umweltverschmutzungen durch Arzneimittel, gefährliche Chemikalien, städtisches und industrielles Abwasser und andere Abfälle, einschließlich Plastikmüll im Meer, sowie Lichtverschmutzung in sämtlichen Ökosystemen.
- (33)
- Umwandlung von Brachflächen, ehemaligen Industriegebieten und Steinbrüchen in Naturlandschaften.
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