Artikel 2 VO (EU) 2024/2174
Aufhebung
Die Durchführungsverordnung (EU) 2015/2068 wird aufgehoben.
Verweise auf die Durchführungsverordnung (EU) 2015/2068 gelten als Verweise auf die vorliegende Verordnung nach Maßgabe der Entsprechungstabelle im Anhang.
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