Artikel 2 VO (EU) 2024/2174

Aufhebung

Die Durchführungsverordnung (EU) 2015/2068 wird aufgehoben.

Verweise auf die Durchführungsverordnung (EU) 2015/2068 gelten als Verweise auf die vorliegende Verordnung nach Maßgabe der Entsprechungstabelle im Anhang.

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