ANHANG III VO (EU) 2024/239

Kennnummer des Zusatzstoffs Name des Zulassungsinhabers Zusatzstoff Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode Tierart oder Tierkategorie Höchstalter Mindestgehalt Höchstgehalt Sonstige Bestimmungen Geltungsdauer der Zulassung
mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe
2b139-eo Gepresstes ätherisches Zitronenöl

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Gepresstes ätherisches Zitronenöl aus der Fruchtschale von Citrus limon (L.) Osbeck

Flüssig

Charakterisierung des Wirkstoffs

Gepresstes ätherisches Zitronenöl, gewonnen durch Kaltpressung aus der Fruchtschale von Citrus limon (L.) Osbeck gemäß der Definition des Europarats(1)

d-Limonen: 60-73 %

β-Pinen (Pin-2(10)-en): 9-18 %

γ-Terpinen: 6-12 %

α-Pinen (Pin-2(3)-en): 1,3-3,0 %

Sabinen (4(10)-Thujen): 0,3-3,0 %

Geranial: 0,1-2,0 %

Neral: 0,1-1,8 %

Perillaldehyd: ≤ 0,023 %

Furocumarine: ≤ 0,3 %

Methoxycumarine: ≤ 0,06 %

CAS-Nummer: 84929-31-7

FEMA-Nummer 2625

CoE-Nummer: 139

Analysemethode (2)

Zur Bestimmung von d-Limonen (phytochemischer Marker) im Futtermittelzusatzstoff:

Gaschromatografie mit Flammenionisationsdetektion (nach ISO 855)

Masthühner und Geflügelarten von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung für Mastzwecke 35
1.
Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
3.
Das Mischen von gepresstem ätherischem Zitronenöl mit anderen pflanzlichen Zusatzstoffen ist zulässig, sofern der Gehalt an Perillaldehyd, Furocumarinen und Methoxycumarinen in Futtermittel-Ausgangserzeugnissen und Mischfuttermitteln für die jeweilige Tierart oder Tierkategorie unter der Höchstmenge oder empfohlenen Menge bei Verwendung eines einzelnen Zusatzstoffes liegt.
4.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken durch Einatmen und durch Haut- oder Augenkontakt zu verhüten. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Haut-, Augen- und Atemschutzausrüstung zu verwenden.
29. September 2032

Masttruthühner

Salmoniden und sonstige Flossenfische außer Zierfischen

40
Legehennen und Geflügelarten von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung für Lege- oder Zuchtzwecke 52
Alle Suidae für Mastzwecke 74
Ferkel aller Suidae-Arten 62
Sauen aller Suidae-Arten 92

Kälber (Milchaustauschfuttermittel)

Wiederkäuer für Mastzwecke außer Schafen und Ziegen

Zur Milcherzeugung genutzte Wiederkäuer außer Schafen und Ziegen

90
Pferde 137
Sonstige Tierarten und Tierkategorien außer Hunden, Katzen, Zierfischen und Ziervögeln 30
Kennnummer des Zusatzstoffs Name des Zulassungsinhabers Zusatzstoff Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode Tierart oder Tierkategorie Höchstalter Mindestgehalt Höchstgehalt Sonstige Bestimmungen Geltungsdauer der Zulassung
mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe
2b139-f Rückstandsfraktion aus der Destillation von gepresstem Zitronenöl

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Rückstandsfraktion aus der Destillation von gepresstem Zitronenöl aus der Fruchtschale von Citrus limon (L.) Osbeck

Flüssig

Charakterisierung des Wirkstoffs

Rückstandsfraktion aus der Destillation von gepresstem Zitronenöl, gewonnen durch die Destillation von gepresstem ätherischem Zitronenöl aus der Fruchtschale von Citrus limon (L.) Osbeck gemäß der Definition des Europarats(3)

Spezifikationen des Wirkstoffs:

d-Limonen: 51-63 %

γ-Terpinen: 8-17 %

Geranial: 6-12 %

Neral: 5-9 %

β-Pinen (Pin-2(10)-en): 0,3-5,5 %

β-Bisabolen: 0,3-4 %

Perillaldehyd: ≤ 0,092 %

Furocumarine: ≤ 0,8 %

Methoxycumarine: ≤ 0,22 %

CoE-Nummer: 139

Analysemethode (4)

Zur Bestimmung von d-Limonen (phytochemischer Marker) im Futtermittelzusatzstoff:

Gaschromatografie mit Flammenionisationsdetektion (nach ISO 855)

Masthühner und Geflügelarten von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung für Mastzwecke 11
1.
Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
3.
Das Mischen von der Rückstandsfraktion aus der Destillation von gepresstem Zitronenöl mit anderen pflanzlichen Zusatzstoffen ist zulässig, sofern der Gehalt an Perillaldehyd, Furocumarinen und Methoxycumarinen in Futtermittel-Ausgangserzeugnissen und Mischfuttermitteln für die jeweilige Tierart oder Tierkategorie unter der Höchstmenge oder empfohlenen Menge bei Verwendung eines einzelnen Zusatzstoffes liegt.
4.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken durch Einatmen und durch Haut- oder Augenkontakt zu verhüten. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Haut-, Augen- und Atemschutzausrüstung zu verwenden.
29. September 2032

Legehennen und Geflügelarten von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung für Lege- oder Zuchtzwecke

Masttruthühner

Kaninchen

Salmoniden und sonstige Flossenfische außer Zierfischen

12
Wiederkäuer 20
Ferkel aller Suidae-Arten 20
Alle Suidae für Mastzwecke 24
Sauen aller Suidae-Arten 30
Pferde 35
Sonstige Tierarten und Tierkategorien außer Hunden, Katzen, Zierfischen und Ziervögeln 11
Kennnummer des Zusatzstoffs Name des Zulassungsinhabers Zusatzstoff Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode Tierart oder Tierkategorie Höchstalter Mindestgehalt Höchstgehalt Sonstige Bestimmungen Geltungsdauer der Zulassung
mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe
2b139-di Destilliertes ätherisches Zitronenöl (flüchtiger Anteil)

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Destilliertes ätherisches Zitronenöl (flüchtiger Anteil), gewonnen durch gepresstes ätherisches Zitronenöl aus der Fruchtschale von Citrus limon (L.) Osbeck

Flüssig

Charakterisierung des Wirkstoffs

Destilliertes ätherisches Zitronenöl (flüchtiger Anteil), gewonnen durch gepresstes ätherisches Zitronenöl aus der Fruchtschale von Citrus limon (L.) Osbeck gemäß der Definition des Europarats(5)

Spezifikationen des Wirkstoffs:

d-Limonen: 66-78 %

β-Pinen (Pin-2(10)-en): 5-20 %

γ-Terpinen: 1,5-9,5 %

α-Pinen (Pin-2(3)-en): 0,5–3,0 % Sabinen: 0,3-3,0 %

Furocumarine: ≤ 0,1 mg/kg

Methoxycumarine: ≤ 0,1 mg/kg

CoE-Nummer: 139

Analysemethode (6)

Zur Bestimmung von d-Limonen (phytochemischer Marker) im Futtermittelzusatzstoff:

Gaschromatografie mit Flammenionisationsdetektion (nach ISO 855)

Masthühner und Geflügelarten von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung für Mastzwecke 36
1.
Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
3.
Das Mischen von destilliertem ätherischem Zitronenöl (flüchtiger Anteil) mit anderen pflanzlichen Zusatzstoffen ist zulässig, sofern der Gehalt an Furocumarinen und Methoxycumarinen in Futtermittel-Ausgangserzeugnissen und Mischfuttermitteln für die jeweilige Tierart oder Tierkategorie unter der Höchstmenge oder empfohlenen Menge bei Verwendung eines einzelnen Zusatzstoffes liegt.
4.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken durch Einatmen und durch Haut- oder Augenkontakt zu verhüten. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Haut-, Augen- und Atemschutzausrüstung zu verwenden.
29. September 2032
Legehennen und Geflügelarten von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung für Lege- oder Zuchtzwecke 53
Kaninchen 56
Masttruthühner 48
Ferkel aller Suidae-Arten 64
Alle Suidae für Mastzwecke 76
Sauen aller Suidae-Arten 94

Kälber (Milchaustauschfuttermittel)

Schafe und Ziegen

Sonstige Wiederkäuer für Mastzwecke

95
Pferde 141
Zur Milcherzeugung genutzte Wiederkäuer außer Schafen und Ziegen 91

Salmoniden, Zierfische

und alle sonstigen Flossenfische

Hunde

60
Sonstige Tierarten und Tierkategorien 30
Kennnummer des Zusatzstoffs Name des Zulassungsinhabers Zusatzstoff Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode Tierart oder Tierkategorie Höchstalter Mindestgehalt Höchstgehalt Sonstige Bestimmungen Geltungsdauer der Zulassung
mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe
2b141-eo - Destilliertes ätherisches Limettenöl

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Destilliertes ätherisches Limettenöl, gewonnen aus ungeschälten Früchten der Pflanzenart Citrus aurantiifolia (Christm.) Swingle

Flüssig

Charakterisierung des Wirkstoffs

Destilliertes ätherisches Limettenöl, gewonnen aus ungeschälten Früchten der Pflanzenart Citrus aurantiifolia (Christm.) Swingle gemäß der Definition des Europarats(7)

Spezifikationen des Wirkstoffs:

d-Limonen: 45-52 %

γ-Terpinen: 10-14 %

Terpinolen: 5,5-10,5 %

α-Τerpineol: 6-8 %

β-Caryophyllen: 0,2-0,8 %

Furocumarine: ≤ 0,0083 %

Methoxycumarine: ≤ 0,03 %

CoE-Nummer: 141

Analysemethode (8)

Zur Bestimmung von d-Limonen (phytochemischer Marker) im Futtermittelzusatzstoff:

Gaschromatografie mit Flammenionisationsdetektion (nach ISO 3519)

Masthühner und Geflügelarten von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung für Mastzwecke 8,5
1.
Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
3.
Das Mischen von destilliertem ätherischem Limettenöl mit anderen pflanzlichen Zusatzstoffen ist zulässig, sofern der Gehalt an Furocumarinen und Methoxycumarinen in Futtermittel-Ausgangserzeugnissen und Mischfuttermitteln für die jeweilige Tierart oder Tierkategorie unter der Höchstmenge oder empfohlenen Menge bei Verwendung eines einzelnen Zusatzstoffes liegt.
4.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken durch Einatmen und durch Haut- oder Augenkontakt zu verhüten. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Haut-, Augen- und Atemschutzausrüstung zu verwenden.
29. September 2032
Legehennen und Geflügelarten von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung für Lege- oder Zuchtzwecke 12,5
Masttruthühner 11
Ferkel aller Suidae-Arten 15
Alle Suidae für Mastzwecke 18
Laktierende Sauen aller Suidae-Arten 22

Schafe und Ziegen

Sonstige Wiederkäuer für Mastzwecke

Pferde

33,5
Kälber (Milchaustauschfuttermittel) 35,5
Zur Milcherzeugung genutzte Wiederkäuer außer Schafen und Ziegen 21,5
Kaninchen 13,5
Salmoniden und sonstige Flossenfische außer Zierfischen 30
Sonstige Tierarten und Tierkategorien außer Hunden, Katzen, Zierfischen und Ziervögeln 8,5

Fußnote(n):

(1)

Natural sources of flavourings — Report No. 2 (2007).

(2)

Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://ec.europa.eu/jrc/en/eurl/feed-additives/evaluation-reports.

(3)

Natural sources of flavourings — Report No. 2 (2007).

(4)

Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://ec.europa.eu/jrc/en/eurl/feed-additives/evaluation-reports.

(5)

Natural sources of flavourings — Report No. 2 (2007).

(6)

Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://ec.europa.eu/jrc/en/eurl/feed-additives/evaluation-reports.

(7)

Natural sources of flavourings — Report No. 2 (2007).

(8)

Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://ec.europa.eu/jrc/en/eurl/feed-additives/evaluation-reports.

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