ANHANG VO (EU) 2024/2414

Kennnummer des Zusatzstoffs Zusatzstoff Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode Tierart oder Tierkategorie Höchstalter Mindestgehalt Höchstgehalt Sonstige Bestimmungen Geltungsdauer der Zulassung
mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe
2b249-eo Ätherisches Wacholderöl

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Ätherisches Öl aus den Beeren von Juniperus communis L.

Flüssig

Charakterisierung des Wirkstoffs

Ätherisches Wacholderöl

Ätherisches Öl im Sinne der Definition des Europarats(1), das aus den Beeren von Juniperus communis L. durch Dampfdestillation, weitere Kondensation flüchtiger Bestandteile und Abtrennung von der wässrigen Phase durch Dekantieren gewonnen wird.

CAS-Nummer: 8002-68-4

FEMA-Nummer: 2604

CoE-Nummer: 249

Spezifikation

α-Pinen (Pin-2(3)-en): 25-45 %

β-Pinen (Pin-2(10)-en): 1-12 %

Sabinen (4(10)-Thujen): 4-20 %‘

Myrcen: maximal 3-22 %

Analysemethode (2)

Zur Bestimmung des phytochemischen Markers Pin-2(3)-en im Futtermittelzusatzstoff (ätherisches Wacholderöl): Gaschromatografie mit Flammenionisationsdetektor (GC-FID) (ISO 8897)

Alle Tierarten
1.
Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
3.
Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:

Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %:

5 mg für alle Lege- oder Zuchtgeflügelarten;

4 mg für Jungtiere aller Lege- oder Zuchtgeflügelarten, ausgenommen Jungtruthühner für die Zucht;

4 mg für Masthühner und Mastgeflügel von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung;

5 mg für Masttruthühner und Jungtruthühner für die Zucht;

3 mg für Ziervögel;

10 mg für alle der Fortpflanzung dienenden Suidae;

7 mg für Ferkel (Saugferkel und Absetzferkel) aller Suidae;

8 mg für Mastschweine;

7 mg für Mastschweine von Suidae von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung;

15 mg für:

Schafe und Ziegen;

Wiederkäuer und Camelidae für die Mast;

10 mg für alle sonstigen Wiederkäuer und Camelidae;

15 mg für Equiden;

17 mg für Salmoniden und Fische von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung;

20 mg für Zierfische;

6 mg für Kaninchen;

18 mg für Hunde;

3 mg für Katzen;

3 mg für andere Tierarten und -kategorien.

4.
Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.
5.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Atem-, Augen- und Hautschutzausrüstung zu verwenden.
6.10.2034
Kennnummer des Zusatzstoffs Zusatzstoff Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode Tierart oder Tierkategorie Höchstalter Mindestgehalt Höchstgehalt Sonstige Bestimmungen Geltungsdauer der Zulassung
mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe
2b249-t Wacholdertinktur

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Tinktur aus den Beeren von Juniperus communis L.

Flüssig

Charakterisierung des Wirkstoffs

Wacholdertinktur

Tinktur im Sinne der Definition des Europarats(3), die aus den Beeren von Juniperus communis L. durch Extraktion mit einem Wasser/Ethanol-Lösungsmittelgemisch, Pressung und Filtration.

CoE-Nummer: 249

Spezifikation

Trockensubstanz: maximal 1,5 %.

Tannine (als Pyrogallol): maximal 0,02 %.

α-Pinen: maximal 0,0064 %.

Analysemethode (4)

Zur Bestimmung des phytochemischen Markers Tannine im Futtermittelzusatzstoff (Wacholdertinktur): Spektralfotometrie (Europäisches Arzneibuch, Monographie 20814)

Alle Tierarten
1.
Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
3.
Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:

„Empfohlener Gehalt des Wirkstoffs je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 45 mg für alle Tierarten” .

4.
Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.
5.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Atem-, Augen- und Hautschutzausrüstung zu verwenden.
6.10.2034

Fußnote(n):

(1)

Natural sources of flavourings — Report No. 2 (2007).

(2)

Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_de.

(3)

Natural sources of flavourings — Report No. 2 (2007).

(4)

Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_de.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.