ANHANG III VO (EU) 2024/250
ANHANG 12-01
FORMATE UND CODES BETREFFEND DIE GEMEINSAMEN DATENANFORDERUNGEN FÜR DIE REGISTRIERUNG VON WIRTSCHAFTSBETEILIGTEN UND ANDEREN IN ARTIKEL 7 ABSATZ 3 GENANNTEN PERSONEN
EINLEITENDE BEMERKUNGEN
- 1.
- Die in diesem Anhang aufgeführten Formate und Codes betreffen die Datenanforderungen für die Registrierung von Wirtschaftsbeteiligten und anderen Personen.
- 2.
- Titel I enthält die Formate der Datenelemente.
- 3.
- Haben Angaben zur Registrierung von Wirtschaftsbeteiligten und anderen Personen gemäß Anhang 12-01 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 die Form von Codes, so gilt die Codeliste in Titel II.
- 4.
-
Der Begriff „Art/Länge” in den Erläuterungen zu einem Attribut zeigt die Anforderungen für Datenart und Datenlänge an. Für die Datenart sind die folgenden Codes zu verwenden:
- a
- alphabetisch
- n
- numerisch
- an
- alphanumerisch
Die Zahl nach dem Code zeigt die zulässige Datenlänge an. Hierfür gilt:
Die beiden fakultativen Punkte vor der Längenkennung zeigen an, dass die Daten keine festgelegte Länge, jedoch höchstens die in der Längenkennung angegebene Anzahl Zeichen haben. Ein Komma in der Längenkennung bedeutet, dass das Attribut Dezimalstellen enthalten kann, wobei die Ziffer vor dem Komma die Gesamtlänge des Attributs und die Ziffer nach dem Komma die Höchstzahl der Ziffern nach dem Dezimalzeichen anzeigt.
Beispiele für Feldlängen und Formate:
- a1
- 1 Buchstabe, festgelegte Länge
- n2
- 2 Ziffern, festgelegte Länge
- an3
- 3 alphanumerische Zeichen, festgelegte Länge
- a..4
- bis zu 4 Buchstaben
- n..5
- bis zu 5 Ziffern
- an..6
- bis zu 6 alphanumerische Zeichen
- n..7,2
- bis zu 7 Ziffern, einschließlich höchstens 2 Dezimalstellen, ein Trennzeichen mit nicht festgelegter Position
TITEL I
| D.E. Nr. | D.E. Bezeichnung |
D.E. Format (Art/Länge) |
Codeliste in Titel II (Ja/Nein) |
Kardinalität | Anmerkungen |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | EORI-Nummer | an..17 | Nein | 1x | Die EORI-Nummer hat die in Titel II festgelegte Struktur. |
| 2 | Vollständiger Name der betreffenden Person | an..512 | Nein | 1x | |
| 3 | Anschrift der Niederlassung/des Wohnsitzes |
Straße und Hausnummer: an..70 Postleitzahl: an..17 Ort: an..35 Ländercode: a2 |
Nein | 1x | Die alphabetischen Codes der Union für Länder und Gebiete beruhen auf den geltenden Codes ISO Alpha 2 (a2), sofern sie mit den Bestimmungen der Verordnung (EU) 2020/1470 vereinbar sind. |
| 3a | Anschrift(en) der Niederlassung im Zollgebiet der Union |
Straße und Hausnummer: an..70 Postleitzahl: an..17 Ort: an..35 Ländercode: a2 |
Nein | 99x | Die alphabetischen Codes der Union für Länder und Gebiete beruhen auf den geltenden Codes ISO Alpha 2 (a2), sofern sie mit den Bestimmungen der Verordnung (EU) 2020/1470 vereinbar sind. |
| 4 | Ansässigkeit im Zollgebiet der Union | n1 | Ja | 1x | |
| 5 | MwSt-Nummer(n) |
Ländercode: a2 MwSt-Nummer: an..15 |
Nein | 99x | Das Format der Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer ist in Artikel 215 der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem festgelegt. |
| 6 | Rechtsform | an..50 | Nein | 1x | |
| 7 | Kontaktinformationen |
Name der Kontaktperson: an..70 Straße und Hausnummer: an..70 Postleitzahl: an..17 Ort: an..35 Telefon: an..50 Fax: an..50 E-Mail-Adresse: an..256 |
Nein | 9x | |
| 8 | Einmalige Drittlandsidentifikationsnummer | an..17 | Nein | 99x | |
| 9 | Zustimmung zur Offenlegung der unter den Nummern 1, 2, 3 und 3a genannten personenbezogenen Daten | n1 | Ja | 1x | |
| 10 | Name | an..70 | Nein | 1x | |
| 11 | Gründungsdatum | n8 (JJJJMMTT) | Nein | 1x | |
| 12 | Art der Person | n1 | Ja | 1x | |
| 13 | Hauptwirtschaftstätigkeit | an4 | Ja | 1x | |
| 14 | Beginn der Geltungsdauer der EORI-Nummer | n8 (JJJJMMTT) | Nein | 1x | |
| 15 | Ende der Geltungsdauer der EORI-Nummer | n8 (JJJJMMTT) | Nein | 1x |
TITEL II
CODES
-
1.
-
Einleitung
Dieser Titel enthält die Codes für die Registrierung von Wirtschaftsbeteiligten und anderen Personen.- 2.
- Codes
- 1
- EORI-Nummer
Die EORI-Nummer hat folgende Struktur:
Feld Inhalt Format 1 Kennung des Mitgliedstaats (Ländercode) a2 2 Eindeutige Kennung in einem Mitgliedstaat an..15 Ländercode: Die alphabetischen Codes der Union für Länder und Gebiete beruhen auf den geltenden Codes ISO Alpha 2 (a2), sofern sie mit den Bestimmungen der Verordnung (EU) 2020/1470 vereinbar sind. Die Kommission veröffentlicht regelmäßig Verordnungen, die die Liste der Ländercodes auf den neuesten Stand bringen.
- 4
- Ansässigkeit im Zollgebiet der Union
Code Beschreibung 0 Nicht im Zollgebiet der Union ansässig 1 Im Zollgebiet der Union ansässig
- 9
- Zustimmung zur Offenlegung der unter den Datenelementen 1, 2, 3 und 3a genannten personenbezogenen Daten
Code Beschreibung 0 Keine Zustimmung zur Offenlegung 1 Zustimmung zur Offenlegung
- 12
- Art der Person
Code Beschreibung 1 Natürliche Person 2 Juristische Person 3 Personenvereinigung, die keine juristische Person ist, jedoch nach Unions- oder einzelstaatlichem Recht die Möglichkeit hat, im Rechtsverkehr wirksam aufzutreten
- 13
- Hauptwirtschaftstätigkeit
Vierstelliger Code der Hauptwirtschaftstätigkeit gemäß der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE; Verordnung (EG) Nr. 1893/2006) aus dem Unternehmensregister des jeweiligen Mitgliedstaats.
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