Artikel 52 VO (EU) 2024/257
Fischereifahrzeuge unter der Flagge Venezuelas
Fischereifahrzeuge unter der Flagge Venezuelas unterliegen den Bedingungen der vorliegenden Verordnung, des Titels III der Verordnung (EU) 2017/2403 sowie der delegierten Rechtsakte, die die Kommission auf der Grundlage der genannten Verordnung erlassen hat.
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