ANHANG IK VO (EU) 2024/257

SIOFA-ÜBEREINKOMMENSBEREICH

Tabelle 1

Art:

Portugiesenhai

Centroscymnus coelolepis

Gebiet:

SIOFA-Untergebiete 2(1)

(CYO/F517S2)

TAC 767,6 (2)(3) Vorsorgliche TAC
(1)

Gebiet abgegrenzt durch

im Süden den Breitengrad 36° 00' S,

im Osten den Längengrad 49° 00' E,

im Westen den Längengrad 40° 00' E,

im Norden die angrenzenden ausschließlichen Wirtschaftszonen.

(2) Die vorstehend festgesetzte Beifangmenge wird nicht unter den Mitgliedern der SIAFO aufgeteilt, sodass der Unionsanteil nicht feststeht.
(3) Nur als Beifänge. Im Rahmen dieser Beifangmenge ist keine gezielte Befischung erlaubt. Sobald die Beifangmenge ausgeschöpft ist, setzt das SIOFA-Sekretariat die SIOFA-Vertragsparteien davon in Kenntnis. Nach Eingang der Mitteilung, dass die Beifangmenge ausgeschöpft ist, stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass ihre Schiffe, die im SIOFA-Untergebiet 2 fischen, während des restlichen Jahres keinen Portugiesenhai an Bord holen. Dieses Verbot gilt für alle Leinen, die sich im Wasser befinden, nachdem das SIOFA-Sekretariat mitgeteilt hat, dass die Beifangmenge ausgeschöpft ist. Schiffe, die zum Zeitpunkt des Eingangs der Mitteilung Leinen im Wasser haben, dürfen Portugiesenhaie an Bord holen, die zum Zeitpunkt des Hols tot sind. Alle lebenden Portugiesenhaie an solchen Leinen sind freizusetzen.

Tabelle 2

Art:

Zahnfische

Dissostichus spp.

Gebiet:

Del Cano-Gebiet(1)

(TOT/F517DC)

Union 18,33 (2) Vorsorgliche TAC
TAC 55 (2)
(1)

Gebiet abgegrenzt durch

im Norden den Breitengrad 44° 00' S, wenn westlich von 44° 09' E, und den Breitengrad 43° 30' S, wenn östlich von 44° 09' E,

im Süden den Breitengrad 45° 00' S,

im Westen und Osten die angrenzenden ausschließlichen Wirtschaftszonen.

(2)

Darf nur durch Fischereifahrzeuge mit Langleinen und mit Beobachtern an Bord während der Fangsaison vom 1. Dezember 2023 bis zum 30. November 2024 gefangen werden. Die Langleinen dürfen höchstens 3 000 Haken pro Leine aufweisen und werden mit mindestens drei Seemeilen Abstand voneinander ausgebracht.

Fänge von Schiffen, die diese Art nicht gezielt befischen, dürfen 0,5 Tonnen an Dissostichus spp. pro Fangsaison nicht überschreiten. Erreicht ein Schiff diesen Grenzwert, darf es nicht länger im Del Cano-Gebiet fischen.

Tabelle 3

Art:

Zahnfische

Dissostichus spp.

Gebiet:

Williams Ridge(1)

(TOT/F574WR)

TAC 140 (2) Vorsorgliche TAC
(1) Gebiet abgegrenzt durch folgende Koordinaten:
Punkt Breitengrad Längengrad
1 52° 50' 00" S 80° 00' 00" E
2 55° 00' 00" S 80° 00' 00" E
3 55° 00' 00" S 85° 00' 00" E
4 52° 50' 00" S 85° 00' 00" E
(2) Die vorstehend festgesetzte TAC wird nicht unter den Mitgliedern der SIAFO aufgeteilt, sodass der Unionsanteil nicht feststeht. Sie darf nur durch Fischereifahrzeuge mit Beobachtern an Bord während der Fangsaison vom 1. Dezember 2023 bis zum 30. November 2024 befischt werden. Nicht mehr als zwei Langleinen mit höchstens 6 250 Haken werden pro von SIOFA festgelegtem Rasterelement ausgebracht, und es wird gemäß den SIOFA-Zugangsbedingungen eine Frist von mindestens 30 Tagen zwischen den Fangreisen eingehalten. Fänge von Schiffen, die diese Art nicht gezielt befischen, dürfen 0,5 Tonnen an Dissostichus spp. pro Fangsaison nicht überschreiten. Erreicht ein Fischereifahrzeug diesen Grenzwert, darf es nicht länger in Williams Ridge fischen.

Vorübergehende Schutzgebiete

Atlantis Bank

Punkt Breite (S) Länge (E)
1 32° 00' 57° 00'
2 32° 50' 57° 00'
3 32° 50' 58° 00'
4 32° 00' 58° 00'

Coral

Punkt Breite (S) Länge (E)
1 41° 00' 42° 00'
2 41° 40' 42° 00'
3 41° 40' 44° 00'
4 41° 00' 44° 00'

Fools Flat

Punkt Breite (S) Länge (E)
1 31° 30' 94° 40'
2 31° 40' 94° 40'
3 31° 40' 95° 00'
4 31° 30' 95° 00'

Middle of What

Punkt Breite (S) Länge (E)
1 37° 54' 50° 23'
2 37° 56' 30'' 50° 23'
3 37° 56' 30'' 50° 27'
4 37° 54' 50° 27'

Walter’s Shoal

Punkt Breite (S) Länge (E)
1 33° 00' 43° 10'
2 33° 20' 43° 10'
3 33° 20' 44° 10'
4 33° 00' 44° 10'

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