Artikel 20 VO (EU) 2024/259

Steuerung des Fischereiaufwands für Steinbutt

Fischereifahrzeuge der Union, die Steinbutt befischen dürfen, der dem Anwendungsbereich des Artikels 19 unterliegt, dürfen unabhängig von der Länge über alles des Schiffs nicht an mehr als 180 Fangtagen pro Jahr fischen.

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