ANHANG II VO (EU) 2024/2597
Der Anhang der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 wird wie folgt geändert:
- 1.
- Der Eintrag für „E 200 Sorbinsäure” wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Spezifikation „Beschreibung” erhält folgende Fassung:
Beschreibung farblose Nadeln oder weißes rieselfähiges kristallines Pulver von schwach aromatischem Geruch; bei Erhitzen auf 105 °C während 90 Minuten keine farbliche Veränderung. - b)
- Die Spezifikation „Reinheit” erhält folgende Fassung:
Reinheit Wassergehalt höchstens 0,5 % (Karl-Fischer-Verfahren) Sulfatasche höchstens 0,2 % Aldehyde höchstens 0,1 % (als Formaldehyd) Arsen höchstens 0,1 mg/kg Blei höchstens 0,1 mg/kg Quecksilber höchstens 0,01 mg/kg Zink höchstens 0,1 mg/kg.
- 2.
- Der Eintrag für „E 202 Kaliumsorbat” wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Spezifikation „Beschreibung” erhält folgende Fassung:
Beschreibung weißes, kristallines Pulver oder Körner; bei Erhitzen auf 105 °C während 90 Min. keine farbliche Veränderung. - b)
- Die Spezifikation „Reinheit” erhält folgende Fassung:
Reinheit Trocknungsverlust höchstens 1,0 % (105 °C, 3 Stunden) Acidität oder Alkalität höchstens etwa 1,0 % (als Sorbinsäure oder K2CO3) Aldehyde höchstens 0,1 % (berechnet als Formaldehyd) Arsen höchstens 0,1 mg/kg Blei höchstens 0,1 mg/kg Quecksilber höchstens 0,01 mg/kg Zink höchstens 0,1 mg/kg.
- 3.
- Der Eintrag für „E 310 Propylgallat” wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Spezifikation „Definition” erhält folgende Fassung:
Definition Propylgallat wird durch Veresterung von Gallussäure mit Propanol hergestellt. Die Reaktion wird durch Schwefelsäure katalysiert. Einecs 204-498-2 Chemische Bezeichnung Propylgallat; Propylester der Gallussäure; n-Propylester der 3,4,5-Trihydroxybenzoesäure Chemische Formel C10H12O5 Molmasse 212,20 Gehalt mindestens 98 % in der Trockenmasse. - b)
- Die Spezifikation „Reinheit” erhält folgende Fassung:
Reinheit Trocknungsverlust höchstens 0,5 % (110 °C, 4 Stunden) Sulfatasche höchstens 0,1 % Freie Säuren höchstens 0,5 %, als Gallussäure Spezifische Absorption in Ethanol
(275 nm) mindestens 485 und höchstens 520
Arsen höchstens 0,1 mg/kg Blei höchstens 0,3 mg/kg Quecksilber höchstens 0,1 mg/kg.
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