ANHANG VO (EU) 2024/260

Kennnummer des Zusatzstoffs Zusatzstoff Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode Tierart oder Tierkategorie Höchstalter Mindestgehalt Höchstgehalt Sonstige Bestimmungen Geltungsdauer der Zulassung
mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe
2b161-eo Ätherisches Kreuzkümmelöl

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Ätherisches Kreuzkümmelöl aus den Früchten von Cuminum cyminum L.

Flüssig

Charakterisierung des Wirkstoffs

Ätherisches Kreuzkümmelöl, gewonnen durch Dampfdestillation der Früchte von Cuminum cyminum L. gemäß der Definition des Europarats(1)

Spezifikation

Cuminaldehyd (4-Isopropylbenzaldehyd): 15-46 %

γ-Terpinen: 13-32 %

β-Pinen (Pin-2(10)-en): 7-20 %

α-Pinen (Pin-2(3)-en): 0,3-2 %

Estragol: max. 0,05 %

Dillapiol: max. 0,05 %

CAS-Nummer: 8014-13-9

FEMA-Nummer: 2343

CoE-Nummer: 161

Analysemethode (2)

Zur Bestimmung von α-Pinen und Cuminaldehyd (phytochemische Marker) im Futtermittelzusatzstoff: Gaschromatografie gekoppelt mit Flammenionisationsdetektion (GC-FID)

Alle Tierarten 15
1.
Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
3.
Das Mischen von ätherischem Kreuzkümmelöl mit anderen pflanzlichen Zusatzstoffen ist erlaubt, sofern die Mengen an Estragol und Dillapiol in Einzelfuttermitteln und Mischfuttermitteln niedriger sind als bei Verwendung eines einzelnen Zusatzstoffs in der Höchstmenge oder empfohlenen Menge für die jeweilige Tierart oder Tierkategorie.
4.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Atem-, Augen- und Hautschutzausrüstung zu verwenden.
4.2.2034
Kennnummer des Zusatzstoffs Zusatzstoff Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode Tierart oder Tierkategorie Höchstalter Mindestgehalt Höchstgehalt Sonstige Bestimmungen Geltungsdauer der Zulassung
mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe
2b200-t Süßfencheltinktur

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Süßfencheltinktur aus den getrockneten Früchten von Foeniculum vulgare Mill.

ssp. vulgare var. dulce

Flüssig

Charakterisierung des Wirkstoffs

Süßfencheltinktur, gewonnen aus den getrockneten Früchten von Foeniculum vulgare Mill.

ssp. vulgare var. dulce durch eine verlängerte Extraktion mit einem Wasser-Ethanol-Lösungsmittel gemäß der Definition des Europarats(3)

Spezifikation

Trockenmassegehalt: max. 3 %

Gesamtpolyphenole: 0,05-0,07 %

Flavonoide: 0,004-0,007 %

Anisaldehyd: 0,003-0,005 %

Anethol: 0,0005-0,0007 %

Estragol: max. 0,0006 %

FEMA-Nummer: 2482

CoE-Nummer: 200

Analysemethode (4)

Zur Charakterisierung des Futtermittelzusatzstoffs:

Spektrofotometrie zur Bestimmung der Gesamtpolyphenole und

Hochleistungsdünnschichtchromatografie (HPTLC) zur Bestimmung der Gesamtflavonoide und des phytochemischen Markers Anisaldehyd

Alle Tierarten außer Pferden

Pferde

- -

50

200

1.
Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
3.
Das Mischen von Süßfencheltinktur mit anderen pflanzlichen Zusatzstoffen ist erlaubt, sofern die Mengen an Estragol in Einzelfuttermitteln und Mischfuttermitteln niedriger sind als bei Verwendung eines einzelnen Zusatzstoffs in der Höchstmenge oder empfohlenen Menge für die jeweilige Tierart oder Tierkategorie.
4.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Atem-, Augen- und Hautschutzausrüstung zu verwenden.
4.2.2034
Kennnummer des Zusatzstoffs Zusatzstoff Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode Tierart oder Tierkategorie Höchstalter Mindestgehalt Höchstgehalt Sonstige Bestimmungen Geltungsdauer der Zulassung
mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe
2b92456-t Dong-Quai-Tinktur

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Dong-Quai-Tinktur, gewonnen aus den Wurzeln von Angelica sinensis (Oliv.) Diels

Flüssig

Charakterisierung des Wirkstoffs

Dong-Quai-Tinktur, gewonnen aus den Wurzeln von Angelica sinensis (Oliv.) Diels durch Extraktion mit einem Wasser-Ethanol-Lösungsmittel gemäß der Definition des Europarats(5)

Spezifikation

Trockenmassegehalt: max. 10 %

Ferulasäure: 0,004-0,007 %

Chlorogensäure: 0,001-0,006 %

Safrol: max. 0,0001 %

Furocumarine: max. 0,0001 %

Analysemethode (6)

Zur Bestimmung von Ferulasäure und Chlorogensäure (phytochemische Marker) im Futtermittelzusatzstoff: Hochleistungsflüssigchromatographie gekoppelt mit Dioden-Array-Detektion (HPLC-DAD)

Pferde

Hunde

Katzen

123

481

184

1.
Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
3.
Das Mischen von Dong-Quai-Tinktur mit anderen pflanzlichen Zusatzstoffen ist erlaubt, sofern die Mengen an Furocumarinen und Safrol in Einzelfuttermitteln und Mischfuttermitteln niedriger sind als bei Verwendung eines einzelnen Zusatzstoffs in der Höchstmenge oder empfohlenen Menge für die jeweilige Tierart oder Tierkategorie.
4.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Atem-, Augen- und Hautschutzausrüstung zu verwenden.
4.2.2034
Kennnummer des Zusatzstoffs Zusatzstoff Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode Tierart oder Tierkategorie Höchstalter Mindestgehalt Höchstgehalt Sonstige Bestimmungen Geltungsdauer der Zulassung
mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe
2b2835-t Petersilientinktur

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Petersilientinktur aus den Samen von Petroselinum crispum (Mill.) Fuss

Flüssig

Charakterisierung des Wirkstoffs

Petersilientinktur, gewonnen aus den Samen von Petroselinum crispum (Mill.) Fuss durch eine verlängerte Extraktion mit einem Wasser-Ethanol-Lösungsmittel gemäß der Definition des Europarats(7)

Spezifikation

Trockenmassegehalt: max. 0,9 %

Gesamtpolyphenole: 0,018-0,022 %

Gesamtflavonoide: 0,004-0,012 %

Apiol: max. 0,0092 %

Elemicin: max. 0,0016 %

Myristicin: max. 0,0011 %

FEMA-Nummer: 2835(8)

Analysemethode (9)

Zur Charakterisierung des Futtermittelzusatzstoffs:

Spektrofotometrie zur Bestimmung der Gesamtpolyphenole und

Hochleistungsdünnschichtchromatografie (HPTLC) zur Bestimmung von Gesamtflavonoiden, Myristicin und Apiol

Alle Tierarten außer Pferden

Pferde

50

200

1.
Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
3.
Das Mischen von Petersilientinktur mit anderen pflanzlichen Zusatzstoffen ist erlaubt, sofern die Mengen an Apiol, Elemicin und Myristicin in Einzelfuttermitteln und Mischfuttermitteln niedriger sind als bei Verwendung eines einzelnen Zusatzstoffs in der Höchstmenge oder empfohlenen Menge für die jeweilige Tierart oder Tierkategorie.
4.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Atem-, Augen- und Hautschutzausrüstung zu verwenden.
4.2.2034
Kennnummer des Zusatzstoffs Zusatzstoff Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode Tierart oder Tierkategorie Höchstalter Mindestgehalt Höchstgehalt Sonstige Bestimmungen Geltungsdauer der Zulassung
mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe
2b2095-t Sternanistinktur

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Sternanistinktur, gewonnen aus der Frucht (Perikarp und Samen) von Illicium verum Hook

f.

Flüssig

Charakterisierung des Wirkstoffs

Sternanistinktur, gewonnen aus der Frucht (Perikarp und Samen) von Illicium verum Hook f.

durch eine verlängerte Extraktion mit einem Wasser-Ethanol-Lösungsmittel gemäß der Definition des Europarats(10)

Spezifikation

Trockenmassegehalt: max. 2,2 %

Gesamtpolyphenole: 0,21-0,31 %

Gesamtflavonoide: 0,022-0,024 %

Rutin: 0,0024-0,0044 %

Anethol: 0,0172-0,0182 %

Estragol: max. 0,00039 %

Safrol: max. 0,0010 %

FEMA-Nummer: 2095(11)

Analysemethode(12)

Zur Charakterisierung des Futtermittelzusatzstoffs:

Spektrofotometrie zur Bestimmung der Gesamtpolyphenole und

Hochleistungsdünnschichtchromatografie (HPTLC) zur Bestimmung von Gesamtflavonoiden und Anethol

Alle Tierarten außer Pferden

Pferde

50

200

Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.

In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.

Das Mischen von Sternanistinktur mit anderen pflanzlichen Zusatzstoffen ist erlaubt, sofern die Mengen an Estragol und Safrol in Einzelfuttermitteln und Mischfuttermitteln niedriger sind als bei Verwendung eines einzelnen Zusatzstoffs in der Höchstmenge oder empfohlenen Menge für die jeweilige Tierart oder Tierkategorie.

Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Atem-, Augen- und Hautschutzausrüstung zu verwenden.

4.2.2034
Kennnummer des Zusatzstoffs Zusatzstoff Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode Tierart oder Tierkategorie Höchstalter Mindestgehalt Höchstgehalt Sonstige Bestimmungen Geltungsdauer der Zulassung
mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe
2b196-eo Ätherisches Asantöl

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Ätherisches Asantöl aus dem Rhizom von Ferula assa-foetida L.

Flüssig

Charakterisierung des Wirkstoffs

Ätherisches Asantöl, gewonnen durch Dampfdestillation des getrockneten Gummiharzes aus dem eingeschnittenen Rhizom von Ferula assa-foetida L. gemäß der Definition des Europarats(13)

Spezifikation

(E)-2-Butyl-3-(methylthio)-2-propenyldisulfid: 20-45 %

(E)-sec-Butylpropenyldisulfid: 8-25 %

(Z)-sec-Butylpropenyldisulfid: 8-24 %

Di-sec-Butyldisulfid: 4-16 %

CAS-Nummer: 9000-04-8

FEMA-Nummer: 2108

CoE-Nummer: 196

Analysemethode (14)

Zur Bestimmung von (E)-sec-Butylpropenyldisulfid (phytochemischer Marker) im Futtermittelzusatzstoff: Gaschromatografie gekoppelt mit Flammenionisationsdetektion (GC-FID)

Katzen

Hunde

1.
Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
3.
Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:

Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %:

1,5 mg für Hunde;

0,2 mg für Katzen

4.
Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.

Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Atem-, Augen- und Hautschutzausrüstung zu verwenden.

4.2.2034
Kennnummer des Zusatzstoffs Zusatzstoff Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode Tierart oder Tierkategorie Höchstalter Mindestgehalt Höchstgehalt Sonstige Bestimmungen Geltungsdauer der Zulassung
mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe
2b42-eo Ätherisches Dillöl

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Ätherisches Dillöl aus den Stengeln und Blättern von Anethum graveolens L.

Flüssig

Charakterisierung des Wirkstoffs

Ätherisches Dillöl, gewonnen durch Dampfdestillation aus den Stengeln und Blättern von Anethum graveolens L. gemäß der Definition des Europarats(15)

Spezifikation

Carvon: 28-45 %

Limonen: 16-35 %

α-Phellandren: 16-31 %

Dillether (3,6-Dimethyl-2,3,3a,4,5,7a-hexahydrobenzofuran): 4-9 %

Estragol: max. 0,0003 %

Myristicin: max. 0,005 %

Apiol: max. 0,0003 %

Dillapiol: max. 0,01 %

CAS-Nummer: 8006-75-5

FEMA-Nummer: 2383

CoE-Nummer: 42

Analysemethode (16)

Zur Bestimmung von Carvon (phytochemischer Marker) im Futtermittelzusatzstoff: Gaschromatografie gekoppelt mit Flammenionisationsdetektion (GC-FID)

Hunde

Katzen

1.
Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
3.
Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:

Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %:

7 mg für Hunde;

5 mg für Katzen

4.
Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.
5.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Atem-, Augen- und Hautschutzausrüstung zu verwenden.
4.2.2034
Kennnummer des Zusatzstoffs Zusatzstoff Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode Tierart oder Tierkategorie Höchstalter Mindestgehalt Höchstgehalt Sonstige Bestimmungen Geltungsdauer der Zulassung
mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe
2b42-t Dilltinktur

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Dilltinktur aus den Früchten von Anethum graveolens L.

Flüssig

Charakterisierung des Wirkstoffs

Dilltinktur, gewonnen durch eine verlängerte Extraktion mit einem Wasser-Ethanol-Lösungsmittel aus den getrockneten Früchten von Anethum graveolens L.

gemäß der Definition des Europarats(17)

Spezifikation

Trockenmassegehalt: max. 1,1 %

Gesamtpolyphenole: 0,02-0,03 %

Flavonoide: 0,01-0,02 %

Carvon: 0,001-0,005 %

Estragol: max. 1,2 mg/kg

FEMA-Nummer: 2382

CoE-Nummer: 42

Analysemethode (18)

Zur Charakterisierung des Futtermittelzusatzstoffs (Dilltinktur):

Spektrofotometrie zur Bestimmung der Gesamtpolyphenole und

Hochleistungsdünnschichtchromatografie (HPTLC) zur Bestimmung der Gesamtflavonoide und des phytochemischen Markers Carvon

Alle Tierarten außer Pferden

Pferde

50

200

1.
Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
3.
Das Mischen von Dilltinktur mit anderen pflanzlichen Zusatzstoffen ist erlaubt, sofern die Mengen an Estragol in Einzelfuttermitteln und Mischfuttermitteln niedriger sind als bei Verwendung eines einzelnen Zusatzstoffs in der Höchstmenge oder empfohlenen Menge für die jeweilige Tierart oder Tierkategorie.
4.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Atem-, Augen- und Hautschutzausrüstung zu verwenden.
4.2.2034

Fußnote(n):

(1)

„Natural sources of flavourings” (Natürliche Aromaquellen) — Bericht Nr. 2 (2007).

(2)

Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_en.

(3)

„Natural sources of flavourings” (Natürliche Aromaquellen) — Bericht Nr. 2 (2007).

(4)

Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_en.

(5)

„Natural sources of flavourings” (Natürliche Aromaquellen) — Bericht Nr. 2 (2007).

(6)

Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_en.

(7)

„Natural sources of flavourings” (Natürliche Aromaquellen) — Bericht Nr. 2 (2007).

(8)

Diese Nummer bezeichnet Petersilie.

(9)

Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_en.

(10)

„Natural sources of flavourings” (Natürliche Aromaquellen) — Bericht Nr. 2 (2007).

(11)

Diese Nummer bezeichnet Sternanis.

(12)

Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_en.

(13)

„Natural sources of flavourings” (Natürliche Aromaquellen) – Bericht Nr. 2 (2007).

(14)

Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_en.

(15)

„Natural sources of flavourings” (Natürliche Aromaquellen) — Bericht Nr. 2 (2007).

(16)

Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_en.

(17)

„Natural sources of flavourings” (Natürliche Aromaquellen) — Bericht Nr. 2 (2007).

(18)

Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_en.

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