Artikel 2 VO (EU) 2024/262

Zulassung

Die im Anhang genannte Zubereitung, die in die Zusatzstoffkategorie „zootechnische Zusatzstoffe” und die Funktionsgruppe „Verdaulichkeitsförderer” einzuordnen ist, wird als Futtermittelzusatzstoff für Masttruthühner, alle Lege- und Zuchtgeflügelarten, Ziervögel und Saugferkel unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen zugelassen.

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