Artikel 1 VO (EU) 2024/286

Die Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793 wird wie folgt geändert:

1.
Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe b wird wie folgt geändert:

a)
Der einleitende Teil erhält folgende Fassung:

„gemäß Artikel 53 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 die durch das Risiko einer Kontamination durch Mykotoxine (einschließlich Aflatoxinen), Pestizidrückstände, einer mikrobiellen Kontamination oder einer Kontamination durch Sudanfarbstoffe, Rhodamin B und Pflanzentoxine bedingten besonderen Bedingungen für den Eingang folgender Kategorien von Sendungen von Lebens- und von Futtermitteln in die Union:” ;

b)
Ziffer ii wird gestrichen.

2.
Artikel 8 Absätze 3 und 4 werden gestrichen.
3.
Die Anhänge I und II erhalten die Fassung des Anhangs der vorliegenden Verordnung.

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