Artikel 1 VO (EU) 2024/286
Die Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793 wird wie folgt geändert:
- 1.
- Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe b wird wie folgt geändert:
- a)
- Der einleitende Teil erhält folgende Fassung:
„gemäß Artikel 53 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 die durch das Risiko einer Kontamination durch Mykotoxine (einschließlich Aflatoxinen), Pestizidrückstände, einer mikrobiellen Kontamination oder einer Kontamination durch Sudanfarbstoffe, Rhodamin B und Pflanzentoxine bedingten besonderen Bedingungen für den Eingang folgender Kategorien von Sendungen von Lebens- und von Futtermitteln in die Union:” ;
- b)
- Ziffer ii wird gestrichen.
- 2.
- Artikel 8 Absätze 3 und 4 werden gestrichen.
- 3.
- Die Anhänge I und II erhalten die Fassung des Anhangs der vorliegenden Verordnung.
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