Präambel VO (EU) 2024/291

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2022/2309 des Rates vom 25. November 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Haiti(1), insbesondere auf Artikel 16 Absatz 1,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Am 25. November 2022 hat der Rat die Verordnung (EU) 2022/2309 angenommen.
(2)
Am 8. Dezember 2023 hat der Ausschuss des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, der gemäß der Resolution 2653(2022) eingesetzt wurde, vier Personen in die Liste der Personen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen.
(3)
Die Verordnung (EU) 2022/2309 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 307 vom 28.11.2022, S. 17.

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