Artikel 2 VO (EU) 2024/2952

Begriffsbestimmungen

Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck

1.
„Ertragsteuerinformationsbericht” einen gemäß Artikel 48b Absatz 1 der Richtlinie 2013/34/EU erstellten, offengelegten und zugänglich gemachten Bericht, der die in Artikel 48c Absätze 2 und 3 genannten Informationen enthält;
2.
„Basistaxonomie” die Kombination der in Anhang IV Tabelle 2 aufgeführten Taxonomieelemente und der folgenden Linksammlung:

a)
Presentation Linkbase, die die Taxonomieelemente gruppiert;
b)
Calculation Linkbase, die rechnerische Beziehungen zwischen Taxonomieelementen ausdrückt;
c)
Label Linkbase, die die Bedeutung jedes Taxonomieelements beschreibt;
d)
Definition Linkbase, die dimensionale Beziehungen zwischen den Elementen der Basistaxonomie widerspiegelt;

3.
„XHTML-Format” ein Standardformat der Hypertext-Auszeichnungssprache (HTML), das der erweiterten Auszeichnungssprache für Hypertext (XHTML) entspricht;
4.
„Inline XBRL” eine Weiterentwicklung der von XBRL International entwickelten Auszeichnungssprache eXtensible Business Reporting Language (XBRL).

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