Artikel 2 VO (EU) 2024/2952
Begriffsbestimmungen
Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck
- 1.
- „Ertragsteuerinformationsbericht” einen gemäß Artikel 48b Absatz 1 der Richtlinie 2013/34/EU erstellten, offengelegten und zugänglich gemachten Bericht, der die in Artikel 48c Absätze 2 und 3 genannten Informationen enthält;
- 2.
-
„Basistaxonomie” die Kombination der in Anhang IV Tabelle 2 aufgeführten Taxonomieelemente und der folgenden Linksammlung:
- a)
- Presentation Linkbase, die die Taxonomieelemente gruppiert;
- b)
- Calculation Linkbase, die rechnerische Beziehungen zwischen Taxonomieelementen ausdrückt;
- c)
- Label Linkbase, die die Bedeutung jedes Taxonomieelements beschreibt;
- d)
- Definition Linkbase, die dimensionale Beziehungen zwischen den Elementen der Basistaxonomie widerspiegelt;
- 3.
- „XHTML-Format” ein Standardformat der Hypertext-Auszeichnungssprache (HTML), das der erweiterten Auszeichnungssprache für Hypertext (XHTML) entspricht;
- 4.
- „Inline XBRL” eine Weiterentwicklung der von XBRL International entwickelten Auszeichnungssprache eXtensible Business Reporting Language (XBRL).
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