Artikel 4 VO (EU) 2024/2952

Elektronisches Berichtsformat und Auszeichnungsregeln

(1) Bei der Erstellung des Ertragsteuerinformationsberichts stellen die Unternehmen Folgendes sicher:

a)
die Verwendung des XHTML-Formats und die Einbettung von Auszeichnungen unter Verwendung der Inline XBRL-Spezifikationen gemäß den einschlägigen XBRL-Spezifikationen in Anhang II;
b)
die Auszeichnung offengelegter Informationen unter Verwendung der Basistaxonomie mit den in Anhang IV Tabelle 2 aufgeführten Elementen gemäß den in Anhang III festgelegten Anforderungen bezüglich Auszeichnung und Einreichung.

(2) Unbeschadet der Verpflichtungen nach Absatz 1 Buchstabe b können Unternehmen offengelegte Informationen unter Verwendung der Basistaxonomie mit den in Anhang IV Tabelle 3 aufgeführten Elementen auszeichnen.

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