Artikel 1 VO (EU) 2024/2982
Gegenstand und Anwendungsbereich
Diese Verordnung enthält Vorschriften für die Protokolle und Schnittstellen von Brieftaschenlösungen für
- 1.
- das Ausstellen von Personenidentifizierungsdaten und elektronischen Attributsbescheinigungen an Einzelbrieftaschen,
- 2.
- das Vorweisen von Attributen der Personenidentifizierungsdaten und von elektronischen Attributsbescheinigungen gegenüber auf Brieftaschen vertrauenden Beteiligten,
- 3.
- das Veranlassen der Löschung von Daten bei auf Brieftaschen vertrauenden Beteiligten,
- 4.
- das Melden von auf Brieftaschen vertrauenden Beteiligten bei den Aufsichtsbehörden gemäß Artikel 51 der Verordnung (EU) 2016/679.
Diese sind regelmäßig zu aktualisieren, damit sie mit den Entwicklungen von Technologie und Normen sowie mit den auf der Grundlage der Empfehlung (EU) 2021/946 durchgeführten Arbeiten und insbesondere mit der Architektur und dem Referenzrahmen Schritt halten.
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