Artikel 1 VO (EU) 2024/2982

Gegenstand und Anwendungsbereich

Diese Verordnung enthält Vorschriften für die Protokolle und Schnittstellen von Brieftaschenlösungen für

1.
das Ausstellen von Personenidentifizierungsdaten und elektronischen Attributsbescheinigungen an Einzelbrieftaschen,
2.
das Vorweisen von Attributen der Personenidentifizierungsdaten und von elektronischen Attributsbescheinigungen gegenüber auf Brieftaschen vertrauenden Beteiligten,
3.
das Veranlassen der Löschung von Daten bei auf Brieftaschen vertrauenden Beteiligten,
4.
das Melden von auf Brieftaschen vertrauenden Beteiligten bei den Aufsichtsbehörden gemäß Artikel 51 der Verordnung (EU) 2016/679.

Diese sind regelmäßig zu aktualisieren, damit sie mit den Entwicklungen von Technologie und Normen sowie mit den auf der Grundlage der Empfehlung (EU) 2021/946 durchgeführten Arbeiten und insbesondere mit der Architektur und dem Referenzrahmen Schritt halten.

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