Artikel 36 VO (EU) 2024/3011
Inkrafttreten und Geltung
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 1. Februar 2027.
Artikel 24 gilt jedoch erst ab dem ersten Tag des Monats, der auf den Zeitraum von zwei Jahren nach Inkrafttreten der in Artikel 25 genannten Durchführungsrechtsakte folgt.
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