Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2024/328
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 12. Januar 2024
Für die Kommission,
im Namen der Präsidentin,
Generaldirektor
Generaldirektion Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion
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