ANHANG VO (EU) 2024/351
ANHANG II
Anhang II enthält die Muster der folgenden Veterinärbescheinigungen, Veterinär-/amtlichen Bescheinigungen und Erklärungen für den Eingang in die Union sowie für die Durchfuhr durch die Union:
MUSTER
| Huftiere | |
| BOV-X | Kapitel 1: Muster der Veterinär-/amtlichen Bescheinigung für den Eingang in die Union von Rindern |
| BOV-Y | Kapitel 2: Muster der Veterinär-/amtlichen Bescheinigung für den Eingang in die Union von zur Schlachtung bestimmten Rindern |
| BOV-X-TRANSIT-RU | Kapitel 3: Muster der Veterinärbescheinigung für den Eingang in die Union von Rindern für die Durchfuhr aus der Region Kaliningrad in andere Regionen Russlands durch das Hoheitsgebiet Litauens |
| OV/CAP-X | Kapitel 4: Muster der Veterinär-/amtlichen Bescheinigung für den Eingang in die Union von Schafen und Ziegen |
| OV/CAP-X-NI | Kapitel 4a: Muster der Veterinär-/amtlichen Bescheinigung für den Eingang von Schafen und Ziegen aus Großbritannien nach Nordirland, gültig bis zum 31. Dezember 2024 |
| OV/CAP-Y | Kapitel 5: Muster der Veterinär-/amtlichen Bescheinigung für den Eingang in die Union von zur Schlachtung bestimmten Schafen und Ziegen |
| ENTRY-EVENTS | Kapitel 6: Muster der Veterinärbescheinigung für den Eingang in die Union von bestimmten Huftieren, die aus der Union stammen und zur Teilnahme an Veranstaltungen, Ausstellungen, Vorführungen und Shows in ein Drittland oder Gebiet und anschließend wieder zurück in die Union verbracht werden |
| SUI-X | Kapitel 7: Muster der Veterinär-/amtlichen Bescheinigung für den Eingang in die Union von Schweinen und Tieren der Familie Tayassuidae |
| SUI-Y | Kapitel 8: Muster der Veterinär-/amtlichen Bescheinigung für den Eingang in die Union von zur Schlachtung bestimmten Schweinen |
| RUM | Kapitel 9: Muster der Veterinär-/amtlichen Bescheinigung für den Eingang in die Union von Tieren der Familien Antilocapridae, Bovidae (ausgenommen Rinder, Schafe Und Ziegen), Giraffidae, Moschidae und Tragulidae |
| RHINO | Kapitel 10: Muster der Veterinärbescheinigung für den Eingang in die Union von Tieren der Familien Tapiridae, Rhinocerotidae und Elephantidae |
| HIPPO | Kapitel 11: Muster der Veterinärbescheinigung für den Eingang in die Union von Tieren der Familie Hippopotamidae |
| CAM-CER | Kapitel 12: Muster der Veterinär-/amtlichen Bescheinigung für den Eingang in die Union von Camelidae und Cervidae |
| Equiden | |
| EQUI-X | Kapitel 13: Muster der Veterinär-/amtlichen Bescheinigung und Muster der Erklärung für den Eingang in die Union von Equiden |
| EQUI-Y | Kapitel 14: Muster der Veterinär-/amtlichen Bescheinigung und Muster der Erklärung für den Eingang in die Union von zur Schlachtung bestimmten Equiden |
| EQUI-RE-ENTRY-30 | Kapitel 15: Muster der Veterinärbescheinigung und Muster der Erklärung für die Wiedereinfuhr registrierter Pferde in die Union nach vorübergehender Ausfuhr für einen Zeitraum von höchstens 30 Tagen für Rennen, Turniere und kulturelle Veranstaltungen |
| EQUI-RE-ENTRY-90-COMP | Kapitel 16: Muster der Veterinärbescheinigung und Muster der Erklärung für die Wiedereinfuhr registrierter Turnierpferde in die Union nach vorübergehender Ausfuhr für einen Zeitraum von höchstens 90 Tagen zur Teilnahme an unter der Schirmherrschaft der Internationalen Reiterlichen Vereinigung (FEI) veranstalteten Pferdesportveranstaltungen |
| EQUI- RE-ENTRY-90-RACE | Kapitel 17: Muster der Veterinärbescheinigung und Muster der Erklärung für die Wiedereinfuhr registrierter Rennpferde in die Union nach vorübergehender Ausfuhr für einen Zeitraum von höchstens 90 Tagen zur Teilnahme an bestimmten Rennveranstaltungen in Australien, Bahrain, Hongkong, Japan, Kanada, Katar, Saudi-Arabien, Singapur, den Vereinigten Arabischen Emiraten oder den Vereinigten Staaten von Amerika |
| Für einen geschlossenen Betrieb bestimmte Huftiere | |
| CONFINED-RUM | Kapitel 18: Muster der Veterinärbescheinigung für den Eingang in die Union der in Anhang II Kapitel 18 Abschnitt 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2021/403 der Kommission gelisteten Tiere, die aus einem geschlossenen Betrieb stammen und für einen solchen bestimmt sind |
| CONFINED-SUI | Kapitel 19: Muster der Veterinärbescheinigung für den Eingang in die Union von in Anhang II Kapitel 19 Abschnitt 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2021/403 der Kommission gelisteten Tieren, die aus einem geschlossenen Betrieb stammen und für einen solchen bestimmt sind |
| CONFINED-TRE | Kapitel 20: Muster der Veterinärbescheinigung für den Eingang in die Union von in Anhang II Kapitel 20 Abschnitt 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2021/403 der Kommission gelisteten Tieren, die aus einem geschlossenen Betrieb stammen und für einen solchen bestimmt sind |
| CONFINED-HIPPO | Kapitel 21: Muster der Veterinärbescheinigung ist für den Eingang in die Union von Tieren der Familie Hippopotamidae, die aus einem geschlossenen Betrieb stammen und für einen solchen bestimmt sind |
| Vögel und ihr Zuchtmaterial | |
| BPP | Kapitel 22: Muster der Veterinär-/amtlichen Bescheinigung für den Eingang in die Union von Zuchtgeflügel, ausgenommen Laufvögel, und Nutzgeflügel, ausgenommen Laufvögel |
| BPR | Kapitel 23: Muster der Veterinärbescheinigung für den Eingang in die Union von Zuchtlaufvögeln und Nutzlaufvögeln |
| DOC | Kapitel 24: Muster der Veterinär-/amtlichen Bescheinigung für den Eingang in die Union von Eintagsküken, ausgenommen Laufvögel |
| DOR | Kapitel 25: Muster der Veterinärbescheinigung für den Eingang in die Union von Eintagsküken von Laufvögeln |
| HEP | Kapitel 26: Muster der Veterinär-/amtlichen Bescheinigung für den Eingang in die Union von Bruteiern von Geflügel, ausgenommen Laufvögel |
| HER | Kapitel 27: Muster der Veterinärbescheinigung für den Eingang in die Union von Bruteiern von Laufvögeln |
| SPF | Kapitel 28: Muster der Veterinärbescheinigung für den Eingang in die Union von spezifiziert pathogenfreien Eiern |
| SP | Kapitel 29: Muster der Veterinär-/amtlichen Bescheinigung für den Eingang in die Union von zur Schlachtung bestimmtem Geflügel, ausgenommen Laufvögel |
| SR | Kapitel 30: Muster der Veterinär-/amtlichen Bescheinigung für den Eingang in die Union von zur Schlachtung bestimmten Laufvögeln |
| POU-LT20 | Kapitel 31: Muster der Veterinär-/amtlichen Bescheinigung für den Eingang in die Union von weniger als 20 Stück Geflügel, ausgenommen Laufvögel |
| HE-LT20 | Kapitel 32: Muster der Veterinär-/amtlichen Bescheinigung für den Eingang in die Union von weniger als 20 Bruteiern von Geflügel, ausgenommen Laufvögel |
| CAPTIVE-BIRDS, OTHER THAN RACING PIGEONS | Kapitel 33: Muster der Veterinärbescheinigung für den Eingang in die Union von in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln, ausgenommen nach dem Eingang unverzüglich freigelassene Brieftauben |
| RACING PIGEONS-IMMEDIATE RELEASE | Kapitel 34: Muster der Veterinärbescheinigung für den Eingang in die Union von nach dem Eingang unverzüglich freigelassenen Brieftauben |
| HE-CAPTIVE-BIRDS | Kapitel 35: Muster der Veterinärbescheinigung für den Eingang in die Union von Bruteiern von in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln |
| Bienen | |
| QUE | Kapitel 36: Muster der Veterinärbescheinigung für den Eingang von Honigbienenköniginnen in die Union |
| BBEE | Kapitel 37: Muster der Veterinärbescheinigung für den Eingang von Hummeln in die Union |
| Hunde, Katzen und Frettchen | |
| CANIS-FELIS-FERRETS | Kapitel 38: Muster der Veterinärbescheinigung für den Eingang in die Union von Hunden, Katzen und Frettchen |
| Zuchtmaterial von Rindern | |
| BOV-SEM-A-ENTRY | Kapitel 39: Muster der Veterinärbescheinigung für den Eingang in die Union von von der Besamungsstation, von der der Samen gewonnen wurde, versandten Sendungen von Rindersamen, der nach dem 20. April 2021 gemäß der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Delegierten Verordnung (EU) 2020/692 der Kommission gewonnen, verarbeitet und gelagert wurde |
| BOV-SEM-B-ENTRY | Kapitel 40: Muster der Veterinärbescheinigung für den Eingang in die Union von nach dem 20. April 2021 von der Besamungsstation, von der das Sperma entnommen wurde, versandten Sendungen von Beständen von Rindersperma, das nach dem 31. Dezember 2004 und vor dem 21. April 2021 gemäß der Richtlinie 88/407/EWG des Rates in der Fassung der Richtlinie 2003/43/EG des Rates entnommen, aufbereitet und gelagert wurde |
| BOV-SEM-C-ENTRY | Kapitel 41: Muster der Veterinärbescheinigung für den Eingang in die Union von nach dem 20. April 2021 von der Besamungsstation, von der das Sperma entnommen wurde, versandten Sendungen von Beständen von Rindersperma, das vor dem 1. Januar 2005 gemäß der Richtlinie 88/407/EWG des Rates in der Fassung der Richtlinie 93/60/EG des Rates entnommen, aufbereitet und gelagert wurde |
| BOV-OOCYTES-EMB-A-ENTRY | Kapitel 42: Muster der Veterinärbescheinigung für den Eingang in die Union von Sendungen von Eizellen und Embryonen von Rindern, die nach dem 20. April 2021 gemäß der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Delegierten Verordnung (EU) 2020/692 der Kommission gewonnen oder erzeugt, verarbeitet und gelagert, sowie von der Embryo-Entnahmeeinheit oder Embryo-Erzeugungseinheit, von der die Eizellen oder Embryonen gewonnen oder erzeugt wurden, versendet wurden |
| BOV-in-vivo-EMB-B-ENTRY | Kapitel 43: Muster der Veterinärbescheinigung für den Eingang in die Union von nach dem 20. April 2021 von der Embryo-Entnahmeeinheit, von der die Embryonen entnommen wurden, versandten Sendungen von Beständen in vivo hergestellter Embryonen von Rindern, die vor dem 21. April 2021 gemäß der Richtlinie 89/556/EWG des Rates entnommen oder hergestellt, aufbereitet und gelagert wurden |
| BOV-in-vitro-EMB-C-ENTRY | Kapitel 44: Muster der Veterinärbescheinigung für den Eingang in die Union von nach dem 20. April 2021 von der Embryo-Erzeugungseinheit, von der die Embryonen hergestellt wurden, versandten Sendungen von Beständen in vitro hergestellter Embryonen von Rindern, die vor dem 21. April 2021 gemäß der Richtlinie 89/556/EWG des Rates unter Verwendung von Samen, der den Anforderungen der Richtlinie 88/407/EWG des Rates genügte, hergestellt, aufbereitet und gelagert wurden |
| BOV-in-vitro-EMB-D-ENTRY | Kapitel 45: Muster der Veterinärbescheinigung für den Eingang in die Union von nach dem 20. April 2021 von der Embryo-Erzeugungseinheit, von der die Embryonen hergestellt wurden, versandten Sendungen von Beständen in vitro hergestellter Embryonen von Rindern, die vor dem 21. April 2021 gemäß der Richtlinie 89/556/EWG des Rates unter Verwendung von Samen aus von der zuständigen Behörde des ausführenden Drittlands oder Gebiets zugelassenen Besamungsstationen bzw. Samendepots hergestellt, aufbereitet und gelagert wurden |
| BOV-GP-PROCESSING-ENTRY |
Kapitel 46: Muster der Veterinärbescheinigung für den Eingang in die Union von nach dem 20. April 2021 von dem Zuchtmaterial-Verarbeitungsbetrieb versandten Sendungen des nachstehend aufgeführten Zuchtmaterials:
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| BOV-GP-STORAGE-ENTRY |
Kapitel 47: Muster der Veterinärbescheinigung für den Eingang in die Union von nach dem 20. April 2021 von dem Zuchtmaterialdepot versandten Sendungen des nachstehend aufgeführten Zuchtmaterials:
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| Zuchtmaterial von Schafen und Ziegen | |
| OV/CAP-SEM-A-ENTRY | Kapitel 48: Muster der Veterinärbescheinigung für den Eingang in die Union von von der Besamungsstation, von der der Samen gewonnen wurde, versandten Sendungen von Samen von Schafen und Ziegen, der nach dem 20. April 2021 gemäß der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Delegierten Verordnung (EU) 2020/692 der Kommission gewonnen, verarbeitet und gelagert wurde |
| OV/CAP-SEM-B-ENTRY | Kapitel 49: Muster der Veterinärbescheinigung für den Eingang in die Union von nach dem 20. April 2021 von der Besamungsstation, von der der Samen entnommen wurde, versandten Sendungen von Beständen von Samen von Schafen und Ziegen, der vor dem 21. April 2021 gemäß der Richtlinie 92/65/EWG des Rates entnommen, aufbereitet und gelagert wurde |
| OV/CAP-OOCYTES-EMB-A-ENTRY | Kapitel 50: Muster der Veterinärbescheinigung für den Eingang in die Union von von der Embryo-Entnahmeeinheit oder Embryo-Erzeugungseinheit, von der die Eizellen oder Embryonen gewonnen oder erzeugt wurden, versandten Sendungen von Eizellen und Embryonen von Schafen und Ziegen, die nach dem 20. April 2021 gemäß der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Delegierten Verordnung (EU) 2020/692 der Kommission gewonnen oder erzeugt wurden |
| OV/CAP-OOCYTES-EMB-B-ENTRY | Kapitel 51: Muster der Veterinärbescheinigung für den Eingang in die Union von nach dem 20. April 2021 von einer Embryo-Entnahmeeinheit oder Embryo-Erzeugungseinheit, von der die Eizellen oder Embryonen entnommen oder erzeugt wurden, versandten Sendungen von Beständen von Eizellen und Embryonen von Schafen und Ziegen, die vor dem 21. April 2021 gemäß der Richtlinie 92/65/EWG des Rates entnommen oder erzeugt, aufbereitet und gelagert wurden |
| OV/CAP-GP-PROCESSING-ENTRY |
Kapitel 52: Muster der Veterinärbescheinigung für den Eingang in die Union von nach dem 20. April 2021 von dem Zuchtmaterial-Verarbeitungsbetrieb versandten Sendungen des nachstehend aufgeführten Zuchtmaterials:
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| OV/CAP-GP-STORAGE-ENTRY |
Kapitel 53: Muster der Veterinärbescheinigung für den Eingang in die Union von nach dem 20. April 2021 von dem Zuchtmaterialdepot versandten Sendungen des nachstehend aufgeführten Zuchtmaterials:
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| Zuchtmaterial von Schweinen | |
| POR-SEM-A-ENTRY | Kapitel 54: Muster der Veterinärbescheinigung für den Eingang in die Union von von der Besamungsstation, von der der Samen gewonnen wurde, versandten Sendungen von Schweinesamen, der nach dem 20. April 2021 gemäß der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Delegierten Verordnung (EU) 2020/692 der Kommission gewonnen, verarbeitet und gelagert wurde |
| POR-SEM-B-ENTRY | Kapitel 55: Muster der Veterinärbescheinigung für den Eingang in die Union von nach dem 20. April 2021 von der Besamungsstation, von der der Samen entnommen wurde, versandten Sendungen von Beständen von Schweinesamen, der vor dem 21. April 2021 gemäß der Richtlinie 90/429/EWG des Rates entnommen, aufbereitet und gelagert wurde |
| POR-OOCYTES-EMB-ENTRY | Kapitel 56: Muster der Veterinärbescheinigung für den Eingang in die Union von von der Embryo-Entnahmeeinheit oder Embryo-Erzeugungseinheit, von der die Eizellen oder Embryonen gewonnen oder erzeugt wurden, versandte Sendungen von Eizellen und Embryonen von Schweinen, die nach dem 20. April 2021 gemäß der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Delegierten Verordnung (EU) 2020/692 der Kommission gewonnen oder erzeugt, verarbeitet und gelagert wurden |
| POR-GP-PROCESSING-ENTRY |
Kapitel 57: Muster der Veterinärbescheinigung für den Eingang in die Union von nach dem 20. April 2021 von dem Zuchtmaterial-Verarbeitungsbetrieb versandten Sendungen des nachstehend aufgeführten Zuchtmaterials:
|
| POR-GP-STORAGE-ENTRY |
Kapitel 58: Muster der Veterinärbescheinigung für den Eingang in die Union von nach dem 20. April 2021 von dem Zuchtmaterialdepot versandten Sendungen des nachstehend aufgeführten Zuchtmaterials:
|
| Zuchtmaterial von Equiden | |
| EQUI-SEM-A-ENTRY | Kapitel 59: Muster der Veterinärbescheinigung für den Eingang in die Union von von der Besamungsstation, von der der Samen gewonnen wurde, versandten Sendungen von Equidensamen, der nach dem 20. April 2021 gemäß der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Delegierten Verordnung (EU) 2020/692 der Kommission gewonnen, verarbeitet und gelagert wurde |
| EQUI-SEM-B-ENTRY | Kapitel 60: Muster der Veterinärbescheinigung für den Eingang in die Union von nach dem 20. April 2021 von der Besamungsstation, von der das Sperma entnommen wurde, versandten Sendungen von Beständen von Equidensperma, das nach dem 30. September 2014 und vor dem 21. April 2021 gemäß der Richtlinie 92/65/EWG des Rates entnommen, aufbereitet und gelagert wurde |
| EQUI-SEM-C-ENTRY | Kapitel 61: Muster der Veterinärbescheinigung für den Eingang in die Union von nach dem 20. April 2021 von der Besamungsstation, von der das Sperma entnommen wurde, versandten Sendungen von Beständen von Equidensperma, das nach dem 31. August 2010 und vor dem 1. Oktober 2014 gemäß der Richtlinie 92/65/EWG des Rates entnommen, aufbereitet und gelagert wurde |
| EQUI-SEM-D-ENTRY | Kapitel 62: Muster der Veterinärbescheinigung für den Eingang in die Union von nach dem 20. April 2021 von der Besamungsstation, von der das Sperma entnommen wurde, versandten Sendungen von Beständen von Equidensperma, das vor dem 1. September 2010 gemäß der Richtlinie 92/65/EWG des Rates entnommen, aufbereitet und gelagert wurde |
| EQUI-OOCYTES-EMB-A-ENTRY | Kapitel 63: Muster der Veterinärbescheinigung für den Eingang in die Union von von der Embryo-Entnahmeeinheit oder Embryo-Erzeugungseinheit, von der die Eizellen oder Embryonen gewonnen oder erzeugt wurden, versandten Sendungen von Eizellen und Embryonen von Equiden, die nach dem 20. April 2021 gemäß der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Delegierten Verordnung (EU) 2020/692 der Kommission gewonnen oder erzeugt, verarbeitet und gelagert wurden |
| EQUI-OOCYTES-EMB-B-ENTRY | Kapitel 64: Muster der Veterinärbescheinigung für den Eingang in die Union von nach dem 20. April 2021 von der Embryo-Entnahmeeinheit oder Embryo-Erzeugungseinheit, von der die Eizellen oder Embryonen entnommen oder erzeugt wurden, versandten Sendungen von Beständen von Eizellen und Embryonen von Equiden, die nach dem 30. September 2014 und vor dem 21. April 2021 gemäß der Richtlinie 92/65/EWG des Rates entnommen oder erzeugt, aufbereitet und gelagert wurden |
| EQUI-OOCYTES-EMB-C-ENTRY | Kapitel 65: Muster der Veterinärbescheinigung für den Eingang in die Union von nach dem 20. April 2021 von der Embryo-Entnahmeeinheit oder Embryo-Erzeugungseinheit, von der die Eizellen oder Embryonen entnommen oder erzeugt wurden, versandten Sendungen von Beständen von Eizellen und Embryonen von Equiden, die nach dem 31. August 2010 und vor dem 1. Oktober 2014 im Einklang mit der Richtlinie 92/65/EWG des Rates entnommen oder erzeugt, aufbereitet und gelagert wurden |
| EQUI-GP-PROCESSING-ENTRY |
Kapitel 66: Muster der Veterinärbescheinigung für den Eingang in die Union von nach dem 20. April 2021 von dem Zuchtmaterial-Verarbeitungsbetrieb versandten Sendungen des nachstehend aufgeführten Zuchtmaterials:
|
| EQUI-GP-STORAGE-ENTRY |
Kapitel 67: Muster der Veterinärbescheinigung für den Eingang in die Union von nach dem 20. April 2021 von dem Zuchtmaterialdepot versandten Sendungen des nachstehend aufgeführten Zuchtmaterials:
|
| Zuchtmaterial bestimmter Kategorien von Landtieren | |
| GP-CONFINED-ENTRY | Kapitel 68: Muster der Veterinärbescheinigung für den Eingang in die Union von Sendungen von Samen, Eizellen und Embryonen von in geschlossenen Betrieben gehaltenen Landtieren, der/die gemäß der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Delegierten Verordnung (EU) 2020/692 der Kommission gewonnen oder erzeugt, verarbeitet und gelagert wurde(n) |
KAPITEL 1
KAPITEL 2
KAPITEL 3
KAPITEL 4
KAPITEL 4A
KAPITEL 5
KAPITEL 6
KAPITEL 7
KAPITEL 8
KAPITEL 9
KAPITEL 10
KAPITEL 11
KAPITEL 12
KAPITEL 13
KAPITEL 14
KAPITEL 15
KAPITEL 16
(Probeveranstaltung in Vorbereitung auf die Olympischen Spiele, Paralympischen Spiele, Weltreiterspiele/Weltmeisterschaft, Asienspiele, Amerikaspiele (einschließlich der Panamerikanischen Spiele, Südamerikaspiele sowie der Zentralamerika- und Karibikspiele), Concours de Saut International 5* in Mexiko, den Vereinigten Staaten und China, Jumping and Dressage Show in den Vereinigten Arabischen Emiraten)












KAPITEL 17
(Internationale Gruppen-/Klassenrennen, Dubai Racing World-Cup, Melbourne Cup, Bahrain Turf Series, Hongkong International Races, Japan Cup und Saudi Cup)











KAPITEL 18
Abschnitt 1
| Ordnung | Familie | Gattungen/Arten |
|---|---|---|
| Artiodactyla | Antilocapridae | Antilocapra ssp. |
| Bovidae | Addax ssp., Aepyceros ssp., Alcelaphus ssp., Ammodorcas ssp., Ammotragus ssp., Antidorcas ssp., Antilope ssp., Bison ssp., Bos ssp. (einschließlich Bibos, Novibos, Poephagus), Boselaphus ssp., Bubalus ssp. (einschließlich anoa), Budorcas ssp., Capra ssp., Cephalophus ssp., Connochaetes ssp., Damaliscus ssp. (einschließlich Beatragus), Dorcatragus ssp., Gazella ssp., Hemitragus ssp., Hippotragus ssp., Kobus ssp., Litocranius ssp., Madoqua ssp., Naemorhedus ssp. (einschließlich Nemorhaedus und Capricornis), Neotragus ssp., Oreamnos ssp., Oreotragus ssp., Oryx ssp., Ourebia ssp., Ovibos ssp., Ovis ssp., Patholops ssp., Pelea ssp., Procapra ssp., Pseudois ssp., Pseudoryx ssp., Raphicerus ssp., Redunca ssp., Rupicapra ssp., Saiga ssp., Sigmoceros- Alcelaphus ssp., Sylvicapra ssp., Syncerus ssp., Taurotragus ssp., Tetracerus ssp., Tragelaphus ssp. (einschließlich Boocerus) | |
| Camelidae | Camelus ssp., Lama ssp., Vicugna ssp. | |
| Cervidae | Alces ssp., Axis-Hyelaphus ssp., Blastocerus ssp., Capreolus ssp., Cervus-Rucervus ssp., Dama ssp., Elaphurus ssp., Hippocamelus ssp., Hydropotes ssp., Mazama ssp., Megamuntiacus ssp., Muntiacus ssp., Odocoileus ssp., Ozotoceros ssp., Pudu ssp., Rangifer ssp. | |
| Giraffidae | Giraffa ssp., Okapia ssp. | |
| Moschidae | Moschus ssp. | |
| Tragulidae | Hyemoschus ssp., Tragulus-Moschiola ssp. |
Abschnitt 2








KAPITEL 19
Abschnitt 1
| Ordnung | Familie | Gattungen/Arten |
|---|---|---|
| Artiodactyla | Suidae | Babyrousa ssp., Hylochoerus ssp., Phacochoerus ssp., Potamochoerus ssp., Sus ssp. |
| Tayassuidae | Catagonus ssp., Pecari-Tayassu ssp. |
Abschnitt 2






KAPITEL 20
Abschnitt 1
| Ordnung | Familie | Gattungen/Arten |
|---|---|---|
| Perissodactyla | Tapiridae | Tapirus ssp. |
| Perissodactyla | Rhinocerotidae | Ceratotherium ssp., Dicerorhinus ssp., Diceros ssp., Rhinoceros ssp. |
| Proboscidea | Elephantidae | Elephas ssp., Loxodonta ssp. |
Abschnitt 2






KAPITEL 21






KAPITEL 22










KAPITEL 23









KAPITEL 24











KAPITEL 25









KAPITEL 26










KAPITEL 27









KAPITEL 28





KAPITEL 29









KAPITEL 30









KAPITEL 31
















KAPITEL 32










KAPITEL 33







KAPITEL 34



KAPITEL 35






KAPITEL 36





KAPITEL 37





KAPITEL 38








KAPITEL 39











KAPITEL 40





KAPITEL 41






KAPITEL 42










KAPITEL 43





KAPITEL 44





KAPITEL 45





KAPITEL 46
- —
Rindersamen, der nach dem 20. April 2021 gemäß der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Delegierten Verordnung (EU) 2020/692 der Kommission gewonnen, verarbeitet und gelagert wurde
- —
Bestände von Rindersamen, der nach dem 31. Dezember 2004 und vor dem 21. April 2021 gemäß der Richtlinie 88/407/EWG des Rates in der Fassung der Richtlinie 2003/43/EG des Rates entnommen, aufbereitet und gelagert wurde
- —
Bestände von Rindersamen, der vor dem 1. Januar 2005 gemäß der Richtlinie 88/407/EWG in der Fassung der Richtlinie 93/60/EG des Rates entnommen, aufbereitet und gelagert wurde
- —
Eizellen und Embryonen von Rindern, die nach dem 20. April 2021 gemäß der Verordnung (EU) 2016/429 und der Delegierten Verordnung (EU) 2020/692 gewonnen oder erzeugt, verarbeitet und gelagert wurden
- —
Bestände von in vivo hergestellten Embryonen von Rindern, die vor dem 21. April 2021 gemäß der Richtlinie 89/556/EWG des Rates hergestellt, aufbereitet und gelagert wurden
- —
Bestände von in vitro hergestellten Embryonen von Rindern, die vor dem 21. April 2021 gemäß der Richtlinie 89/556/EWG hergestellt, aufbereitet und gelagert wurden und die unter Verwendung von Samen entstanden sind, der die Anforderungen der Richtlinie 88/407/EWG erfüllte
- —
Bestände von in vitro erzeugten Embryonen von Rindern, die vor dem 21. April 2021 gemäß der Richtlinie 89/556/EWG hergestellt, aufbereitet und gelagert wurden und die unter Verwendung von Samen entstanden sind, der aus von der zuständigen Behörde des ausführenden Drittlands oder Gebiets zugelassenen Besamungsstationen oder Zuchtmaterialdepots stammt
(MUSTER „BOV-GP-PROCESSING-ENTRY” )






KAPITEL 47
- —
Rindersamen, der nach dem 20. April 2021 gemäß der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Delegierten Verordnung (EU) 2020/692 der Kommission gewonnen, verarbeitet und gelagert wurde
- —
Bestände von Rindersamen, der nach dem 31. Dezember 2004 und vor dem 21. April 2021 gemäß der Richtlinie 88/407/EWG des Rates in der Fassung der Richtlinie 2003/43/EG des Rates entnommen, aufbereitet und gelagert wurde
- —
Bestände von Rindersamen, der vor dem 1. Januar 2005 gemäß der Richtlinie 88/407/EWG in der Fassung der Richtlinie 93/60/EG des Rates entnommen, aufbereitet und gelagert wurde
- —
Eizellen und Embryonen von Rindern, die nach dem 20. April 2021 gemäß der Verordnung (EU) 2016/429 und der Delegierten Verordnung (EU) 2020/692 gewonnen oder erzeugt, verarbeitet und gelagert wurden
- —
Bestände von in vivo hergestellten Embryonen von Rindern, die vor dem 21. April 2021 gemäß der Richtlinie 89/556/EWG des Rates hergestellt, aufbereitet und gelagert wurden
- —
Bestände von in vitro hergestellten Embryonen von Rindern, die vor dem 21. April 2021 gemäß der Richtlinie 89/556/EWG hergestellt, aufbereitet und gelagert wurden und die unter Verwendung von Samen entstanden sind, der die Anforderungen der Richtlinie 88/407/EWG erfüllte
- —
Bestände von in vitro erzeugten Embryonen von Rindern, die vor dem 21. April 2021 gemäß der Richtlinie 89/556/EWG hergestellt, aufbereitet und gelagert wurden und die unter Verwendung von Samen entstanden sind, der aus von der zuständigen Behörde des ausführenden Drittlands oder Gebiets zugelassenen Besamungsstationen oder Zuchtmaterialdepots stammt
(MUSTER „BOV-GP-STORAGE-ENTRY” )






KAPITEL 48











KAPITEL 49








KAPITEL 50










KAPITEL 51







KAPITEL 52
- —
Samen von Schafen und Ziegen, der nach dem 20. April 2021 gemäß der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Delegierten Verordnung (EU) 2020/692 der Kommission gewonnen, verarbeitet und gelagert wurde
- —
Bestände von Samen von Schafen und Ziegen, der vor dem 21. April 2021 gemäß der Richtlinie 92/65/EWG des Rates entnommen, aufbereitet und gelagert wurde
- —
Eizellen und Embryonen von Schafen und Ziegen, die nach dem 20. April 2021 gemäß der Verordnung (EU) 2016/429 und der Delegierten Verordnung (EU) 2020/692 gewonnen oder erzeugt, verarbeitet und gelagert wurden
- —
Bestände von Eizellen und Embryonen von Schafen und Ziegen, die vor dem 21. April 2021 gemäß der Richtlinie 92/65/EWG des Rates entnommen oder erzeugt, aufbereitet und gelagert wurden
(MUSTER „OV/CAP-GP-PROCESSING-ENTRY” )






KAPITEL 53
- —
Samen von Schafen und Ziegen, der nach dem 20. April 2021 gemäß der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Delegierten Verordnung (EU) 2020/692 der Kommission gewonnen, verarbeitet und gelagert wurde
- —
Bestände von Samen von Schafen und Ziegen, der vor dem 21. April 2021 gemäß der Richtlinie 92/65/EWG des Rates entnommen, aufbereitet und gelagert wurde
- —
Eizellen und Embryonen von Schafen und Ziegen, die nach dem 20. April 2021 gemäß der Verordnung (EU) 2016/429 und der Delegierten Verordnung (EU) 2020/692 gewonnen oder erzeugt, verarbeitet und gelagert wurden
- —
Bestände von Eizellen und Embryonen von Schafen und Ziegen, die vor dem 21. April 2021 gemäß der Richtlinie 92/65/EWG des Rates entnommen oder erzeugt, aufbereitet und gelagert wurden
(MUSTER „OV/CAP-GP-STORAGE-ENTRY” )






KAPITEL 54









KAPITEL 55







KAPITEL 56








KAPITEL 57
- —
Schweinesamen, der nach dem 20. April 2021 gemäß der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Delegierten Verordnung (EU) 2020/692 der Kommission gewonnen, verarbeitet und gelagert wurde
- —
Bestände von Schweinesamen, der vor dem 21. April 2021 gemäß der Richtlinie 90/429/EWG des Rates entnommen, aufbereitet und gelagert wurde
- —
Eizellen und Embryonen von Schweinen, die nach dem 20. April 2021 gemäß der Verordnung (EU) 2016/429 und der Delegierten Verordnung (EU) 2020/692 gewonnen oder erzeugt, verarbeitet und gelagert wurden
(MUSTER „POR-GP-PROCESSING-ENTRY” )






KAPITEL 58
- —
Schweinesamen, der nach dem 20. April 2021 gemäß der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Delegierten Verordnung (EU) 2020/692 der Kommission gewonnen, verarbeitet und gelagert wurde
- —
Bestände von Schweinesamen, der vor dem 21. April 2021 gemäß der Richtlinie 90/429/EWG des Rates entnommen, aufbereitet und gelagert wurde
- —
Eizellen und Embryonen von Schweinen, die nach dem 20. April 2021 gemäß der Verordnung (EU) 2016/429 und der Delegierten Verordnung (EU) 2020/692 gewonnen oder erzeugt, verarbeitet und gelagert wurden
(MUSTER „POR-GP-STORAGE-ENTRY” )






KAPITEL 59












KAPITEL 60










KAPITEL 61









KAPITEL 62






KAPITEL 63









KAPITEL 64







KAPITEL 65






KAPITEL 66:
- —
Equidensamen, der nach dem 20. April 2021 gemäß der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Delegierten Verordnung (EU) 2020/692 der Kommission gewonnen, verarbeitet und gelagert wurde
- —
Bestände von Equidensamen, der nach dem 30. September 2014 und vor dem 21. April 2021 gemäß der Richtlinie 92/65/EWG des Rates entnommen, aufbereitet und gelagert wurde
- —
Bestände von Equidensamen, der nach dem 31. August 2010 und vor dem 1. Oktober 2014gemäß der Richtlinie 92/65/EWG des Rates entnommen, aufbereitet und gelagert wurde
- —
Bestände von Equidensamen, der vor dem 1. September 2010 gemäß der Richtlinie 92/65/EWG des Rates gewonnen, verarbeitet und gelagert wurde
- —
Eizellen und Embryonen von Equiden, die nach dem 20. April 2021 gemäß der Verordnung (EU) 2016/429 und der Delegierten Verordnung (EU) 2020/692 gewonnen oder erzeugt, verarbeitet und gelagert wurden
- —
Bestände von Eizellen und Embryonen von Equiden, die nach dem 30. September 2014 und vor dem 21. April 2021 gemäß der Richtlinie 92/65/EWG entnommen oder erzeugt, aufbereitet und gelagert wurden
- —
Bestände von Eizellen und Embryonen von Equiden, die nach dem 31. August 2010 und vor dem 1. Oktober 2014 gemäß der Richtlinie 92/65/EWG entnommen, aufbereitet und gelagert wurden.
(MUSTER „EQUI-GP-PROCESSING-ENTRY” )







KAPITEL 67:
- —
Equidensamen, der nach dem 20. April 2021 gemäß der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Delegierten Verordnung (EU) 2020/692 der Kommission gewonnen, verarbeitet und gelagert wurde
- —
Bestände von Equidensamen, der nach dem 30. September 2014 und vor dem 21. April 2021 gemäß der Richtlinie 92/65/EWG des Rates entnommen, aufbereitet und gelagert wurde
- —
Bestände von Equidensamen, der nach dem 31. August 2010 und vor dem 1. Oktober 2014gemäß der Richtlinie 92/65/EWG des Rates entnommen, aufbereitet und gelagert wurde
- —
Bestände von Equidensamen, der vor dem 1. September 2010 gemäß der Richtlinie 92/65/EWG des Rates entnommen, aufbereitet und gelagert wurde
- —
Eizellen und Embryonen von Equiden, die nach dem 20. April 2021 gemäß der Verordnung (EU) 2016/429 und der Delegierten Verordnung (EU) 2020/692 gewonnen oder erzeugt, verarbeitet und gelagert wurden
- —
Bestände von Eizellen und Embryonen von Equiden, die nach dem 30. September 2014 und vor dem 21. April 2021 gemäß der Richtlinie 92/65/EWG entnommen oder erzeugt, aufbereitet und gelagert wurden
- —
Bestände von Eizellen und Embryonen von Equiden, die nach dem 31. August 2010 und vor dem 1. Oktober 2014 gemäß der Richtlinie 92/65/EWG entnommen, aufbereitet und gelagert wurden.
(MUSTER „EQUI-GP-STORAGE-ENTRY” )






KAPITEL 68





ANHANG III
Anhang III enthält die Muster der folgenden amtlichen Erklärungen:
| Muster | |
| AT-TERRE-SEA | Kapitel 1: Muster der amtlichen Erklärung des/der Schiffskapitäns/-kapitänin: Addendum für die Verbringung von Landtieren in die Union auf dem Seeweg |
| EQUI-TRANS | Kapitel 2: Muster der amtlichen Erklärung für die Durchfuhr von Equiden |
KAPITEL 1:
(Auszufüllen und der einschlägigen Veterinärbescheinigung oder Veterinär-/amtlichen Bescheinigung beizufügen, wenn der Transport zur Grenze der Union einen Schiffstransport umfasst, auch wenn dies nur einen Teil der Strecke betrifft)
|
Erklärung des/der Schiffskapitäns/-kapitänin Ich, der/die unterzeichnete Schiffskapitän(in) (Name …) erkläre hiermit, dass die in der beigefügten [Veterinärbescheinigung] (1) [Veterinär-/amtlichen Bescheinigung] (1) … (2) genannten Tiere während der Fahrt von … in … (ausführendes Drittland oder Gebiet) nach … in der Europäischen Union an Bord des Schiffes verblieben sind, und dass das Schiff auf dem Weg in die Europäische Union keinen anderen Ort außerhalb … (ausführendes Drittland oder Gebiet) außer… (Anlaufhäfen) angelaufen hat. Während der Beförderung sind die Tiere außerdem nicht mit anderen Tieren an Bord in Berührung gekommen, die einen niedrigeren Gesundheitsstatus aufweisen. |
|
| Geschehen zu … | den … |
| (Ankunftshafen) | (Datum der Ankunft) |
| Stempel | (Unterschrift des/der Schiffskapitäns/-kapitänin) |
| (Name in Großbuchstaben und Amtsbezeichnung) | |
Kapitel 2:
|
Seriennummer: … Referenznummer des Umlade-Luftfrachtmanifests: … (3) |
||
| Land, in dem die Umladung erfolgt: … | ||
| Ankunftsflughafen (4)/Einlaufhafen (4): … | ||
| Ankunftsdatum: … | ||
| Datum der Umladung: … | ||
| Umladende(r) Frachtführer(in): … | ||
| Übernehmende(r) Frachtführer(in): … | ||
| Beschreibung der Sendung: |
Tierart: … Gesamtzahl der Tiere: … |
|
| Bezugsnummer der Veterinärbescheinigung oder Veterinär-/amtlichen Bescheinigung (5) | Anmerkungen | |
|
Der/Die unterzeichnete amtliche Tierarzt/Tierärztin (4) bzw. der/die Zollbedienstete (4) am oben genannten Flughafen (4)/Hafen (4) bescheinigt, dass die Umladung unter seiner/ihrer Aufsicht und gemäß den folgenden Bedingungen erfolgte:
Die Sendung wurde ganz und in augenscheinlich gutem Zustand umgeladen; Abweichungen sind unter „Anmerkungen” vermerkt. Geschehen zu… am … |
||
|
… (Unterschrift des/der amtlichen Tierarztes/Tierärztin oder des/der Zollbediensteten) … (Name in Großbuchstaben und Amtsbezeichnung) |
Stempel | |
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