Artikel 11 VO (EU) 2024/370
Inkrafttreten und Anwendung
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 31. Dezember 2026.
Für Produkte, bei denen die Konformität mit den nationalen Hygieneanforderungen für Produkte, die mit Wasser für den menschlichen Gebrauch in Kontakt kommen, festgestellt wurde und für die die nationale Konformitätsbescheinigung am 31. Dezember 2026 noch gültig ist, gilt sie jedoch erst ab dem 31. Dezember 2032.
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