ANHANG VO (EU) 2024/370
EU-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG
- 1.
- Produktnummer ... (eindeutige Kennung des Produkts).
- 2.
- Name und Anschrift des Herstellers und gegebenenfalls seines Bevollmächtigten: ...
...
- 3.
- Die alleinige Verantwortung für die Ausstellung dieser Konformitätserklärung trägt der Hersteller. ...
- 4.
- Gegenstand der Erklärung (Bezeichnung des Produkts zwecks Rückverfolgbarkeit), einschließlich eines Farbbilds mit ausreichender Auflösung zur Identifizierung des Produkts:...
- 5.
- Der unter Nummer 4 beschriebene Gegenstand der Erklärung stimmt überein mit:
- —
-
Delegierte Verordnung (EU) 2024/370 der Kommission;
- —
-
gegebenenfalls weiteren Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union.
- 6.
- Verweise auf Spezifikationen, für die die Konformität erklärt wird:...
...
- 7.
- Die notifizierte Stelle ... (Name, Kennnummer) hat ... (Beschreibung ihrer Maßnahme)
und das Zertifikat ... (Nummer des Zertifikats) ausgestellt. - 8.
- Weitere Angaben: ...
Unterzeichnet für und im Namen von:
(Ort und Datum der Ausstellung):
(Name, Funktion) (Unterschrift):
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