ANHANG VO (EU) 2024/370

EU-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG

1.
Produktnummer ... (eindeutige Kennung des Produkts).
2.
Name und Anschrift des Herstellers und gegebenenfalls seines Bevollmächtigten: ...

...

3.
Die alleinige Verantwortung für die Ausstellung dieser Konformitätserklärung trägt der Hersteller. ...
4.
Gegenstand der Erklärung (Bezeichnung des Produkts zwecks Rückverfolgbarkeit), einschließlich eines Farbbilds mit ausreichender Auflösung zur Identifizierung des Produkts:...
5.
Der unter Nummer 4 beschriebene Gegenstand der Erklärung stimmt überein mit:

Delegierte Verordnung (EU) 2024/370 der Kommission;

gegebenenfalls weiteren Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union.

6.
Verweise auf Spezifikationen, für die die Konformität erklärt wird:...

...

7.
Die notifizierte Stelle ... (Name, Kennnummer) hat ... (Beschreibung ihrer Maßnahme)
und das Zertifikat ... (Nummer des Zertifikats) ausgestellt.
8.
Weitere Angaben: ...

Unterzeichnet für und im Namen von:

(Ort und Datum der Ausstellung):

(Name, Funktion) (Unterschrift):

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.