ANHANG VO (EU) 2024/393

TEIL A

Die Anhänge II, IV, IX und X der Durchführungsverordnung (EU) 2021/404 werden wie folgt geändert:
1.
Anhang II Teil 1 wird wie folgt geändert:

a)
Der Eintrag für das Vereinigte Königreich erhält folgende Fassung:

GB

Vereinigtes Königreich

GB-1 Rinder Tiere für die weitere Haltung(1), die zur Schlachtung bestimmt sind BOV-X, BOV-Y ID BRU, EBL, EVENTS
Schafe und Ziegen Tiere für die weitere Haltung(1), die zur Schlachtung bestimmt sind

OV/CAP-X, OV/CAP-X-NI (3)

OV/CAP-Y

ID BRU, EVENTS
Schweine Tiere für die weitere Haltung(1), die zur Schlachtung bestimmt sind SUI-X, SUI-Y ADV
Camelidae Tiere für die weitere Haltung(1) CAM-CER
Cervidae Tiere für die weitere Haltung(1) CAM-CER
Sonstige Huftiere Tiere für die weitere Haltung(1) RUM, RHINO, HIPPO
GB-2 Rinder Tiere für die weitere Haltung(1), die zur Schlachtung bestimmt sind BOV-X, BOV-Y ID BRU, TB, EBL, EVENTS
Schafe und Ziegen Tiere für die weitere Haltung(1), die zur Schlachtung bestimmt sind

OV/CAP-X,

OV/CAP-X-NI (3)

OV/CAP-Y

ID BRU, EVENTS
Schweine Tiere für die weitere Haltung(1), die zur Schlachtung bestimmt sind SUI-X, SUI-Y ADV
Camelidae Tiere für die weitere Haltung(1) CAM-CER
Cervidae Tiere für die weitere Haltung(1) CAM-CER
Sonstige Huftiere Tiere für die weitere Haltung(1) RUM, RHINO, HIPPO

b)
Der Eintrag für Neuseeland erhält folgende Fassung:

NZ

Neuseeland

NZ-0 Rinder Tiere für die weitere Haltung(1), die zur Schlachtung bestimmt sind BOV-X, BOV-Y BRU, TB, BTV
Schafe und Ziegen Tiere für die weitere Haltung(1), die zur Schlachtung bestimmt sind OV/CAP-X, OV/CAP-Y BRU, BTV
Schweine Tiere für die weitere Haltung(1), die zur Schlachtung bestimmt sind SUI-X, SUI-Y
Camelidae Tiere für die weitere Haltung(1) CAM-CER BTV
Cervidae Tiere für die weitere Haltung(1) CAM-CER BTV
Sonstige Huftiere Tiere für die weitere Haltung(1) RUM, RHINO, HIPPO BTV (2)

2.
In Anhang IV Teil 1 erhält der Eintrag für Südafrika folgende Fassung:

ZA

Südafrika

ZA-1 F Registrierte Pferde

EQUI-X,

EQUI-TRANSIT-X

3.5.2011

3.
Anhang IX Teil 1 wird wie folgt geändert:

a)
Der Eintrag für das Vereinigte Königreich erhält folgende Fassung:

GB

Vereinigtes Königreich

GB-1 Samen

BOV-SEM-A-ENTRY

BOV-SEM-B-ENTRY

BOV-SEM-C-ENTRY

BOV-GP-PROCESSING-ENTRY

BOV-GP-STORAGE-ENTRY

Zeitraum vor dem 1. Januar 2021

BRU

EBL

Eizellen und Embryonen

BOV-OOCYTES-EMB-A-ENTRY

BOV-in-vivo-EMB-B-ENTRY

BOV-in-vitro-EMB-C-ENTRY

BOV-in-vitro-EMB-D-ENTRY

BOV-GP-PROCESSING-ENTRY

BOV-GP-STORAGE-ENTRY

Zeitraum vor dem 1. Januar 2021
GB-2 Samen

BOV-SEM-A-ENTRY

BOV-SEM-B-ENTRY

BOV-SEM-C-ENTRY

BOV-GP-PROCESSING-ENTRY

BOV-GP-STORAGE-ENTRY

Zeitraum vor dem 1. Januar 2021

BRU

TB

EBL

Eizellen und Embryonen

BOV-OOCYTES-EMB-A-ENTRY

BOV-in-vivo-EMB-B-ENTRY

BOV-in-vitro-EMB-C-ENTRY

BOV-in-vitro-EMB-D-ENTRY

BOV-GP-PROCESSING-ENTRY

BOV-GP-STORAGE-ENTRY

Zeitraum vor dem 1. Januar 2021

b)
Der Eintrag für Neuseeland erhält folgende Fassung:

NZ

Neuseeland

NZ-0 Samen

BOV-SEM-A-ENTRY

BOV-SEM-B-ENTRY

BOV-SEM-C-ENTRY

BOV-GP-PROCESSING-ENTRY

BOV-GP-STORAGE-ENTRY

TB, BRU, BTV
Eizellen und Embryonen

Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2015/1901 der Kommission

BOV-OOCYTES-EMB-A-ENTRY

BOV-in-vivo-EMB-B-ENTRY

BOV-in-vitro-EMB-C-ENTRY

BOV-in-vitro-EMB-D-ENTRY

BOV-GP-PROCESSING-ENTRY

BOV-GP-STORAGE-ENTRY

TB, BRU, BTV

4.
Anhang X Teil 1 wird wie folgt geändert:

a)
Der Eintrag für das Vereinigte Königreich erhält folgende Fassung:

GB

Vereinigtes Königreich

GB-0 Samen

OV/CAP-SEM-A-ENTRY

OV/CAP-SEM-B-ENTRY

OV/CAP-GP-PROCESSING-ENTRY

OV/CAP-GP-STORAGE-ENTRY

Zeitraum vor dem 1. Januar 2021 BRU
Eizellen und Embryonen

OV/CAP-OOCYTES-EMB-A-ENTRY

OV/CAP-OOCYTES-EMB-B-ENTRY

OV/CAP-GP-PROCESSING-ENTRY

OV/CAP-GP-STORAGE-ENTRY

Zeitraum vor dem 1. Januar 2021

b)
Der Eintrag für Neuseeland erhält folgende Fassung:

NZ

Neuseeland

NZ-0 Samen

OV/CAP-SEM-A-ENTRY

OV/CAP-SEM-B-ENTRY

OV/CAP-GP-PROCESSING-ENTRY

OV/CAP-GP-STORAGE-ENTRY

BRU, BTV
Eizellen und Embryonen

OV/CAP-OOCYTES-EMB-A-ENTRY

OV/CAP-OOCYTES-EMB-B-ENTRY

OV/CAP-GP-PROCESSING-ENTRY

OV/CAP-GP-STORAGE-ENTRY

BRU, BTV

TEIL B

Die Anhänge V und XXII der Durchführungsverordnung (EU) 2021/404 werden wie folgt berichtigt:
1.
Anhang V wird wie folgt berichtigt:

a)
Die Überschrift von Teil 3 erhält folgende Fassung:

TEIL 3

b)
Die Überschrift von Teil 4 erhält folgende Fassung:

TEIL 4

2.
In Anhang XXII Teil 1 erhalten die Einträge für das Vereinigte Königreich, Guernsey, die Insel Man und Jersey folgende Fassung:

GB

Vereinigtes Königreich

GB-0 Tiere und Zuchtmaterial im Geltungsbereich der Delegierten Verordnung (EU) 2020/692 der Kommission(*) Musterbescheinigungen für Verbringungen zwischen den Mitgliedstaaten Aus einem Mitgliedstaat in andere Mitgliedstaaten über das Vereinigte Königreich oder seine unmittelbar der englischen Krone unterstehenden Gebiete
Erzeugnisse tierischen Ursprungs und bestimmte Waren, für die die Bescheinigungen gemäß den Artikeln 8 bis 29 der Durchführungsverordnung (EU) 2020/2235 gelten STORAGE-TC-PAO Aus der Union stammende Sendungen, die in ein Drittland oder Gebiet verbracht und nach Entladung, Lagerung und Umladung in diesem Drittland oder Gebiet wieder zurück in die Union verbracht werden

GG

Guernsey

GG-0 Tiere und Zuchtmaterial im Geltungsbereich der Delegierten Verordnung (EU) 2020/692 Musterbescheinigungen für Verbringungen zwischen den Mitgliedstaaten Aus einem Mitgliedstaat in andere Mitgliedstaaten über das Vereinigte Königreich oder seine unmittelbar der englischen Krone unterstehenden Gebiete
Erzeugnisse tierischen Ursprungs und bestimmte Waren, für die die Bescheinigungen gemäß den Artikeln 8 bis 29 der Durchführungsverordnung (EU) 2020/2235 gelten STORAGE-TC-PAO Aus der Union stammende Sendungen, die in ein Drittland oder Gebiet verbracht und nach Entladung, Lagerung und Umladung in diesem Drittland oder Gebiet wieder zurück in die Union verbracht werden

IM

Insel Man

IM-0 Tiere und Zuchtmaterial im Geltungsbereich der Delegierten Verordnung (EU) 2020/692 Musterbescheinigungen für Verbringungen zwischen den Mitgliedstaaten Aus einem Mitgliedstaat in andere Mitgliedstaaten über das Vereinigte Königreich oder seine unmittelbar der englischen Krone unterstehenden Gebiete
Erzeugnisse tierischen Ursprungs und bestimmte Waren, für die die Bescheinigungen gemäß den Artikeln 8 bis 29 der Durchführungsverordnung (EU) 2020/2235 gelten STORAGE-TC-PAO Aus der Union stammende Sendungen, die in ein Drittland oder Gebiet verbracht und nach Entladung, Lagerung und Umladung in diesem Drittland oder Gebiet wieder zurück in die Union verbracht werden

JE

Jersey

JE-0 Tiere und Zuchtmaterial im Geltungsbereich der Delegierten Verordnung (EU) 2020/692 Musterbescheinigungen für Verbringungen zwischen den Mitgliedstaaten Aus einem Mitgliedstaat in andere Mitgliedstaaten über das Vereinigte Königreich oder seine unmittelbar der englischen Krone unterstehenden Gebiete
Erzeugnisse tierischen Ursprungs und bestimmte Waren, für die die Bescheinigungen gemäß den Artikeln 8 bis 29 der Durchführungsverordnung (EU) 2020/2235 gelten STORAGE-TC-PAO Aus der Union stammende Sendungen, die in ein Drittland oder Gebiet verbracht und nach Entladung, Lagerung und Umladung in diesem Drittland oder Gebiet wieder zurück in die Union verbracht werden

Fußnote(n):

(*)

Delegierte Verordnung (EU) 2020/692 der Kommission vom 30. Januar 2020 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Vorschriften für den Eingang von Sendungen von bestimmten Tieren, bestimmtem Zuchtmaterial und bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs in die Union und für deren anschließende Verbringung und Handhabung (ABl. L 174 vom 3.6.2020, S. 379, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2020/692/oj).

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