ANHANG VO (EU) 2024/393
TEIL A
Die Anhänge II, IV, IX und X der Durchführungsverordnung (EU) 2021/404 werden wie folgt geändert:- 1.
- Anhang II Teil 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- Der Eintrag für das Vereinigte Königreich erhält folgende Fassung:
GB
Vereinigtes Königreich
GB-1 Rinder Tiere für die weitere Haltung(1), die zur Schlachtung bestimmt sind BOV-X, BOV-Y ID BRU, EBL, EVENTS Schafe und Ziegen Tiere für die weitere Haltung(1), die zur Schlachtung bestimmt sind OV/CAP-X, OV/CAP-X-NI (3)
OV/CAP-Y
ID BRU, EVENTS Schweine Tiere für die weitere Haltung(1), die zur Schlachtung bestimmt sind SUI-X, SUI-Y ADV Camelidae Tiere für die weitere Haltung(1) CAM-CER Cervidae Tiere für die weitere Haltung(1) CAM-CER Sonstige Huftiere Tiere für die weitere Haltung(1) RUM, RHINO, HIPPO GB-2 Rinder Tiere für die weitere Haltung(1), die zur Schlachtung bestimmt sind BOV-X, BOV-Y ID BRU, TB, EBL, EVENTS Schafe und Ziegen Tiere für die weitere Haltung(1), die zur Schlachtung bestimmt sind OV/CAP-X,
OV/CAP-X-NI (3)
OV/CAP-Y
ID BRU, EVENTS Schweine Tiere für die weitere Haltung(1), die zur Schlachtung bestimmt sind SUI-X, SUI-Y ADV Camelidae Tiere für die weitere Haltung(1) CAM-CER Cervidae Tiere für die weitere Haltung(1) CAM-CER Sonstige Huftiere Tiere für die weitere Haltung(1) RUM, RHINO, HIPPO - b)
- Der Eintrag für Neuseeland erhält folgende Fassung:
NZ
Neuseeland
NZ-0 Rinder Tiere für die weitere Haltung(1), die zur Schlachtung bestimmt sind BOV-X, BOV-Y BRU, TB, BTV Schafe und Ziegen Tiere für die weitere Haltung(1), die zur Schlachtung bestimmt sind OV/CAP-X, OV/CAP-Y BRU, BTV Schweine Tiere für die weitere Haltung(1), die zur Schlachtung bestimmt sind SUI-X, SUI-Y Camelidae Tiere für die weitere Haltung(1) CAM-CER BTV Cervidae Tiere für die weitere Haltung(1) CAM-CER BTV Sonstige Huftiere Tiere für die weitere Haltung(1) RUM, RHINO, HIPPO BTV (2)
- 2.
- In Anhang IV Teil 1 erhält der Eintrag für Südafrika folgende Fassung:
ZA
Südafrika
ZA-1 F Registrierte Pferde EQUI-X,
EQUI-TRANSIT-X
3.5.2011 - 3.
- Anhang IX Teil 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- Der Eintrag für das Vereinigte Königreich erhält folgende Fassung:
GB
Vereinigtes Königreich
GB-1 Samen BOV-SEM-A-ENTRY
BOV-SEM-B-ENTRY
BOV-SEM-C-ENTRY
BOV-GP-PROCESSING-ENTRY
BOV-GP-STORAGE-ENTRY
Zeitraum vor dem 1. Januar 2021 BRU
EBL
Eizellen und Embryonen BOV-OOCYTES-EMB-A-ENTRY
BOV-in-vivo-EMB-B-ENTRY
BOV-in-vitro-EMB-C-ENTRY
BOV-in-vitro-EMB-D-ENTRY
BOV-GP-PROCESSING-ENTRY
BOV-GP-STORAGE-ENTRY
Zeitraum vor dem 1. Januar 2021 GB-2 Samen BOV-SEM-A-ENTRY
BOV-SEM-B-ENTRY
BOV-SEM-C-ENTRY
BOV-GP-PROCESSING-ENTRY
BOV-GP-STORAGE-ENTRY
Zeitraum vor dem 1. Januar 2021 BRU
TB
EBL
Eizellen und Embryonen BOV-OOCYTES-EMB-A-ENTRY
BOV-in-vivo-EMB-B-ENTRY
BOV-in-vitro-EMB-C-ENTRY
BOV-in-vitro-EMB-D-ENTRY
BOV-GP-PROCESSING-ENTRY
BOV-GP-STORAGE-ENTRY
Zeitraum vor dem 1. Januar 2021 - b)
- Der Eintrag für Neuseeland erhält folgende Fassung:
NZ
Neuseeland
NZ-0 Samen BOV-SEM-A-ENTRY
BOV-SEM-B-ENTRY
BOV-SEM-C-ENTRY
BOV-GP-PROCESSING-ENTRY
BOV-GP-STORAGE-ENTRY
TB, BRU, BTV Eizellen und Embryonen Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2015/1901 der Kommission
BOV-OOCYTES-EMB-A-ENTRY
BOV-in-vivo-EMB-B-ENTRY
BOV-in-vitro-EMB-C-ENTRY
BOV-in-vitro-EMB-D-ENTRY
BOV-GP-PROCESSING-ENTRY
BOV-GP-STORAGE-ENTRY
TB, BRU, BTV
- 4.
- Anhang X Teil 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- Der Eintrag für das Vereinigte Königreich erhält folgende Fassung:
GB
Vereinigtes Königreich
GB-0 Samen OV/CAP-SEM-A-ENTRY
OV/CAP-SEM-B-ENTRY
OV/CAP-GP-PROCESSING-ENTRY
OV/CAP-GP-STORAGE-ENTRY
Zeitraum vor dem 1. Januar 2021 BRU Eizellen und Embryonen OV/CAP-OOCYTES-EMB-A-ENTRY
OV/CAP-OOCYTES-EMB-B-ENTRY
OV/CAP-GP-PROCESSING-ENTRY
OV/CAP-GP-STORAGE-ENTRY
Zeitraum vor dem 1. Januar 2021 - b)
- Der Eintrag für Neuseeland erhält folgende Fassung:
NZ
Neuseeland
NZ-0 Samen OV/CAP-SEM-A-ENTRY
OV/CAP-SEM-B-ENTRY
OV/CAP-GP-PROCESSING-ENTRY
OV/CAP-GP-STORAGE-ENTRY
BRU, BTV Eizellen und Embryonen OV/CAP-OOCYTES-EMB-A-ENTRY
OV/CAP-OOCYTES-EMB-B-ENTRY
OV/CAP-GP-PROCESSING-ENTRY
OV/CAP-GP-STORAGE-ENTRY
BRU, BTV
TEIL B
Die Anhänge V und XXII der Durchführungsverordnung (EU) 2021/404 werden wie folgt berichtigt:- 1.
- Anhang V wird wie folgt berichtigt:
- a)
- Die Überschrift von Teil 3 erhält folgende Fassung:
TEIL 3
- b)
- Die Überschrift von Teil 4 erhält folgende Fassung:
TEIL 4
- 2.
- In Anhang XXII Teil 1 erhalten die Einträge für das Vereinigte Königreich, Guernsey, die Insel Man und Jersey folgende Fassung:
GB
Vereinigtes Königreich
GB-0 Tiere und Zuchtmaterial im Geltungsbereich der Delegierten Verordnung (EU) 2020/692 der Kommission(*) Musterbescheinigungen für Verbringungen zwischen den Mitgliedstaaten Aus einem Mitgliedstaat in andere Mitgliedstaaten über das Vereinigte Königreich oder seine unmittelbar der englischen Krone unterstehenden Gebiete Erzeugnisse tierischen Ursprungs und bestimmte Waren, für die die Bescheinigungen gemäß den Artikeln 8 bis 29 der Durchführungsverordnung (EU) 2020/2235 gelten STORAGE-TC-PAO Aus der Union stammende Sendungen, die in ein Drittland oder Gebiet verbracht und nach Entladung, Lagerung und Umladung in diesem Drittland oder Gebiet wieder zurück in die Union verbracht werden GG
Guernsey
GG-0 Tiere und Zuchtmaterial im Geltungsbereich der Delegierten Verordnung (EU) 2020/692 Musterbescheinigungen für Verbringungen zwischen den Mitgliedstaaten Aus einem Mitgliedstaat in andere Mitgliedstaaten über das Vereinigte Königreich oder seine unmittelbar der englischen Krone unterstehenden Gebiete Erzeugnisse tierischen Ursprungs und bestimmte Waren, für die die Bescheinigungen gemäß den Artikeln 8 bis 29 der Durchführungsverordnung (EU) 2020/2235 gelten STORAGE-TC-PAO Aus der Union stammende Sendungen, die in ein Drittland oder Gebiet verbracht und nach Entladung, Lagerung und Umladung in diesem Drittland oder Gebiet wieder zurück in die Union verbracht werden IM
Insel Man
IM-0 Tiere und Zuchtmaterial im Geltungsbereich der Delegierten Verordnung (EU) 2020/692 Musterbescheinigungen für Verbringungen zwischen den Mitgliedstaaten Aus einem Mitgliedstaat in andere Mitgliedstaaten über das Vereinigte Königreich oder seine unmittelbar der englischen Krone unterstehenden Gebiete Erzeugnisse tierischen Ursprungs und bestimmte Waren, für die die Bescheinigungen gemäß den Artikeln 8 bis 29 der Durchführungsverordnung (EU) 2020/2235 gelten STORAGE-TC-PAO Aus der Union stammende Sendungen, die in ein Drittland oder Gebiet verbracht und nach Entladung, Lagerung und Umladung in diesem Drittland oder Gebiet wieder zurück in die Union verbracht werden JE
Jersey
JE-0 Tiere und Zuchtmaterial im Geltungsbereich der Delegierten Verordnung (EU) 2020/692 Musterbescheinigungen für Verbringungen zwischen den Mitgliedstaaten Aus einem Mitgliedstaat in andere Mitgliedstaaten über das Vereinigte Königreich oder seine unmittelbar der englischen Krone unterstehenden Gebiete Erzeugnisse tierischen Ursprungs und bestimmte Waren, für die die Bescheinigungen gemäß den Artikeln 8 bis 29 der Durchführungsverordnung (EU) 2020/2235 gelten STORAGE-TC-PAO Aus der Union stammende Sendungen, die in ein Drittland oder Gebiet verbracht und nach Entladung, Lagerung und Umladung in diesem Drittland oder Gebiet wieder zurück in die Union verbracht werden
Fußnote(n):
- (*)
Delegierte Verordnung (EU) 2020/692 der Kommission vom 30. Januar 2020 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Vorschriften für den Eingang von Sendungen von bestimmten Tieren, bestimmtem Zuchtmaterial und bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs in die Union und für deren anschließende Verbringung und Handhabung (ABl. L 174 vom 3.6.2020, S. 379, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2020/692/oj).
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