Artikel 1 VO (EU) 2024/436
Gegenstand
In dieser Verordnung werden Vorschriften für die Durchführung von Prüfungen nach Artikel 37 der Verordnung (EU) 2022/2065 in Bezug auf Folgendes festgelegt:
- a)
- die Verfahrensschritte, mit denen sichergestellt wird, dass die auszuwählende Prüfstelle die in Artikel 37 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/2065 festgelegten Bedingungen erfüllt;
- b)
- die Verfahrensschritte für die Zusammenarbeit und die Unterstützung durch den geprüften Anbieter bei der Durchführung von Prüfungen, einschließlich des Zugangs zu einschlägigen Informationen im Hinblick auf die Erlangung von Prüfbelegen;
- c)
- die Festlegung und Auswahl der Prüfungsmethoden;
- d)
- die Vorlagen für den Prüfbericht und den Bericht über die Umsetzung der Prüfergebnisse.
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