ANHANG I VO (EU) 2024/436
VORLAGE FÜR DEN PRÜFBERICHT NACH ARTIKEL 6
Inhaltsverzeichnis
ABSCHNITT B: Prüfstelle(n) Bitte für die einzelnen Punkte dieses Abschnitts so viele Zeilen wie nötig einfügen. |
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ABSCHNITT F.1: Konsultierte Dritte Wiederholen Sie diesen Abschnitt bitte für jeden konsultierten Dritten, wobei die Unterabschnitte entsprechend zu nummerieren sind (z. B. F.1, F.2 usw.). |
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ABSCHNITT G: Sonstige Informationen, die die Prüfstelle in den Prüfbericht aufnehmen möchte (z. B. um mögliche inhärente Einschränkungen zu beschreiben). |
Bitte so viele Zeilen einfügen, wie nötig, entsprechend den Zuständigkeiten und Befugnissen gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b. | |
Datum: … | Unterzeichnet von: … |
Ort: … | Im Namen von: … |
Zuständig für: … |
Anhänge zum Prüfbericht (falls zutreffend):
Gemäß Artikel 7 Absatz 2 der vorliegenden Verordnung erforderliche Unterlagen Unterlagen zur Analyse des Prüfungsrisikos nach Artikel 9 der vorliegenden Verordnung Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass die Prüfstelle die Pflichten nach Artikel 37 Absatz 3 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2022/2065 einhält Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass die Prüfstelle die Pflichten nach Artikel 37 Absatz 3 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2022/2065 einhält Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass die Prüfstelle die Pflichten nach Artikel 37 Absatz 3 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2022/2065 einhält Dokumentation und Ergebnisse etwaiger von der Prüfstelle durchgeführter Tests, auch in Bezug auf algorithmische Systeme des geprüften Anbieters Verhaltenskodizes nach den Artikeln 45 und 46 der Verordnung (EU) 2022/2065, in deren Rahmen der geprüfte Anbieter Verpflichtungszusagen gemacht hat, einschließlich einer klaren Angabe aller Verpflichtungszusagen und aller für diese Verpflichtungszusagen vereinbarten wesentlichen Leistungsindikatoren Krisenprotokolle gemäß Artikel 48 der Verordnung (EU) 2022/2065, die vom geprüften Anbieter umgesetzt werden Andere Anhänge auf Wunsch der Prüfstelle© Europäische Union 1998-2021
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