VO (EU) 2024/452
Durchführungsverordnung (EU) 2024/452 der Kommission vom 1. Februar 2024 zur Änderung der Anhänge V und XIV der Durchführungsverordnung (EU) 2021/404 hinsichtlich der Einträge für Kanada und die Vereinigten Staaten in den Listen der Drittländer, aus denen der Eingang von Sendungen von Geflügel, Zuchtmaterial von Geflügel sowie frischem Fleisch von Geflügel und Federwild in die Union zulässig ist
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Ausfertigungsdatum01.01.2024