Präambel VO (EU) 2024/455

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2024/287 des Rates vom 12. Januar 2024 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Guatemala(1), insbesondere auf Artikel 13 Absatz 1,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Am 12. Januar 2024 hat der Rat die Verordnung (EU) 2024/287 angenommen.
(2)
Der Rat ist zutiefst besorgt angesichts von Handlungen, die die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit und den friedlichen Machtwechsel in Guatemala zu untergraben bezwecken, einschließlich Versuchen, das rechtmäßige Ergebnis der Wahlen in Guatemala von 2023 unter Verstoß gegen die Verfassung des Landes, die Rechtsstaatlichkeit und die Grundsätze der Demokratie aufzuheben.
(3)
In diesem Zusammenhang ist der Rat der Auffassung, dass fünf Personen in die in Anhang I der Verordnung (EU) 2024/287 enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden sollten.
(4)
Die Verordnung (EU) 2024/287 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L, 2024/287, 15.1.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/287/oj.

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