Artikel 1 VO (EU) 2024/482

Gegenstand und Anwendungsbereich

In dieser Verordnung wird das auf den Gemeinsamen Kriterien beruhende europäische System für die Cybersicherheitszertifizierung (EUCC) festgelegt.

Diese Verordnung gilt für alle Produkte der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) und deren Dokumentation, die zur Zertifizierung im Rahmen des EUCC vorgelegt werden, sowie für alle Schutzprofile, die im Rahmen des IKT-Prozesses zur Zertifizierung von IKT-Produkten zur Zertifizierung vorgelegt werden.

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