Artikel 34 VO (EU) 2024/482

Analyse der Auswirkungen der Schwachstelle

(1) Die Analyse der Auswirkungen der Schwachstellen bezieht sich auf den Evaluierungsgegenstand und die im Zertifikat enthaltenen Aussagen zur Vertrauenswürdigkeit. Die Analyse der Auswirkungen der Schwachstelle wird innerhalb eines Zeitrahmens durchgeführt, der angesichts der Ausnutzbarkeit und Kritikalität der möglichen Schwachstelle des zertifizierten IKT-Produkts angemessen ist.

(2) Soweit zutreffend wird eine Berechnung des Angriffspotenzials nach der einschlägigen Methodik durchgeführt, die in den in Artikel 3 genannten Normen und den in Anhang I aufgeführten einschlägigen Sachstandsdokumenten enthalten ist, um die Ausnutzbarkeit der Schwachstelle zu ermitteln. Dabei wird die AVA_VAN-Stufe des EUCC-Zertifikats berücksichtigt.

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