Artikel 30 VO (EU) 2024/573

Meldung von Verstößen und Schutz von Personen, die solche Verstöße melden

Für die Meldung von Verstößen gegen diese Verordnung und den Schutz von Personen, die solche Verstöße melden, gilt die Richtlinie (EU) 2019/1937.

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