Artikel 30 VO (EU) 2024/573
Meldung von Verstößen und Schutz von Personen, die solche Verstöße melden
Für die Meldung von Verstößen gegen diese Verordnung und den Schutz von Personen, die solche Verstöße melden, gilt die Richtlinie (EU) 2019/1937.
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