Artikel 1 VO (EU) 2024/670
(1) Auf die Einfuhren manueller Palettenhubwagen und wesentlicher Teile davon, d. h. Chassis und Hydraulik, die derzeit unter den KN-Codes ex84279000 (TARIC-Code 8427900019) und ex84312000 (TARIC-Code 8431200019) eingereiht werden, mit Ursprung in der Volksrepublik China wird ein endgültiger Antidumpingzoll eingeführt.
(2) Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck „manuelle Palettenhubwagen” Flurförderzeuge mit einer mit Rollen ausgestatteten Hubgabel, die auf glatten, ebenen und harten Flächen zum Hantieren von Paletten eingesetzt werden und im Mitgängerbetrieb mithilfe einer schwenkbaren Deichsel von Hand geschoben, gezogen und gelenkt werden. Sie sind lediglich dafür ausgelegt, eine Last durch Pumpen mit der Deichsel so weit anzuheben, dass sie transportiert werden kann; sie haben keinerlei zusätzliche Funktionen oder Verwendungen wie beispielsweise i) Lasten zu transportieren, hochzuheben oder zu lagern (Hochhubwagen), ii) Paletten übereinander zu stapeln (Stapler), iii) Lasten zu einer Arbeitsbühne hochzuheben (Scherenhubwagen), oder iv) Lasten hochzuheben und zu wiegen (Waagehubwagen).
(3) Für die in Absatz 1 beschriebene und von den im Folgenden aufgeführten Unternehmen hergestellte Ware gelten folgende endgültige Antidumpingzollsätze auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt:
| Unternehmen | Antidumpingzoll | TARIC-Zusatzcode |
|---|---|---|
| Zhejiang Noblelift Equipment Joint Stock Co. Ltd | 70,8 % | A603 |
| Ningbo Logitrans Handling Equipment Co., Ltd | 54,1 % | A070 |
| Alle übrigen Unternehmen | 70,8 % | A999 |
(4) Sofern nichts anderes bestimmt ist, finden die geltenden Zollvorschriften Anwendung.
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