ANHANG VO (EU) 2024/750

Kennnummer des Futtermittelzusatzstoffs Zusatzstoff Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode Tierart oder Tierkategorie Höchstalter Mindestgehalt Höchstgehalt Sonstige Bestimmungen Geltungsdauer der Zulassung
mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe
2b957i Thaumatin

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Thaumatin

Charakterisierung des Wirkstoffs

Durch Extraktion aus dem Samenmantel der Frucht von Thaumatococcus daniellii (Benth) gewonnene Proteine Thaumatin I und Thaumatin II

Einecs: 258-822-2

CAS-Nummer: 53850-34-3

Spezifikationen

Chemische Formel:

Polypeptide von 207 Aminosäuren

Relative Molmasse: Thaumatin I: 22209, Thaumatin II: 22293

Gehalt: mindestens 15,1 % Stickstoff in der Trockenmasse, entsprechend mindestens 93 % Proteine

Reinheit:

Kohlenhydrate: höchstens 3 %, bezogen auf die Trockenmasse

Sulfatasche: höchstens 2 %, bezogen auf die Trockenmasse

Aluminium: höchstens 100 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse

Analysemethode (1)

Identifikation von Thaumatin im Futtermittelzusatzstoff: Stickstoffgehalt im Futtermittelzusatzstoff, Kjeldahl-Verfahren (JECFA Monograph on Thaumatin. 2006. Thaumatin. Specification Monograph).

Alle Tierarten - - -
1.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
2.
Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:

    „Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg.”

3.
Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 2 genannte Menge überschreiten würde.
4.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenziellen, sich aus der Verwendung ergebenden Risiken vorzubeugen. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Atem- und Hautschutzausrüstung zu verwenden.
21. März 2034

Fußnote(n):

(1)

Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_en.

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